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Haßfurt
Schlaftabletten genommen und trotzdem Auto gefahren: Geldstrafe und Fahrverbot
Vor dem Amtsgericht in Haßfurt musste sich jetzt eine 54-Jährige verantworten, die Anfang des Jahres unter Medikamenteneinfluss am Steuer ihres Wagens gesessen hatte.
Das Amtsgericht Haßfurt und der EZO-Kreisel (Archivbild): In dieser Woche musste sich vor Gericht eine Frau wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Foto: René Ruprecht | Das Amtsgericht Haßfurt und der EZO-Kreisel (Archivbild): In dieser Woche musste sich vor Gericht eine Frau wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:24 Uhr

Es empfiehlt sich, den Beipackzettel eines Medikaments sorgfältig durchzulesen, ehe man dieses einnimmt. Wenn eine 54-Jährige diesen Rat beherzigt hätte, hätte sie sich Anfang dieses Jahres möglicherweise nicht hinter das Steuer ihres Pkw gesetzt und wäre nun auch nicht vor Gericht gelandet.

Dort sagte sie in dieser Woche aus, dass sie aufgrund der Tabletten "nicht putzmunter" gewesen sei. Wie aus der Verhandlung hervorging, war die Frau damals am Steuer ihres Wagens auf der gesamten Fahrbahn Schlangenlinien gefahren, hatte in einem Kreisverkehr eine Verkehrsinsel über- und anschließend noch eine kleinere Ampel umgefahren.

Mit dem Auto losgefahren, um Brötchen zu holen

Bei dem Medikament, das die Frau genommen hatte, handelte es sich um ein starkes Schlafmittel, wie vor Gericht berichtet wurde. Bei dessen Einnahme könne es zu massiven Nebenwirkungen kommen, hieß es weiter. Der Beipackzettel listet unter anderem auf: Halluzinationen, Albträume, Schläfrigkeit, Erschöpfung, Schwindel und Kopfschmerzen. Nach der Einnahme darf man mindestens acht Stunden kein Auto fahren.

Die 54-Jährige berichtete, dass sie an dem Tag aufgrund einer Stresssituation auf der Arbeit nicht gut habe schlafen können. Deshalb habe sie gegen zehn Uhr morgens zwei der Schlaftabletten geschluckt und daraufhin auch vier Stunden lang geschlafen. Dann aber fasste die Frau den Entschluss, mit ihrem Wagen Brötchen zu holen.

Nach ihrem Zusammenstoß mit der Ampel kam die Polizei. Im Protokoll hielt diese fest, dass die Unfallverursacherin verwirrt und desorientiert wirke und außerdem lalle. Die Beamten nahmen eine Blutprobe, in der sich eine sehr hohe Konzentration des im Schlafmittel enthaltenen Wirkstoffs nachweisen ließ. Aufgrund dieser "außerordentlich hohen" Wirkstoffmenge ging das Gericht von einer absoluten Fahruntauglichkeit aus.

1000 Euro Schaden an der Ampel, 12.000 Euro am Pkw

Neben dem Schaden an der Ampel in Höhe von rund 1000 Euro entstand am Pkw der Frau ein Totalschaden von rund 12.000 Euro. Die Frau beteuerte vor Gericht, dass sie in ihrem Leben sicher schon eine Million Kilometer gefahren sei und dabei keinen einzigen Unfall gehabt habe. Trotzdem forderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 5600 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für 13 Monate.

Rechtsanwalt Steffen Vogel hielt eine Geldstrafe von 2500 Euro für ausreichend und beantragte, der Frau die Fahrerlaubnis überhaupt nicht zu entziehen. Er begründete dies damit, dass die 54-Jährige sich in ihrem ganzen Leben sowohl strafrechtlich als auch verkehrsrechtlich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Sie sei auch völlig freiwillig zur Beratung bei einem Verkehrspsychologen gegangen. Auch zukünftig, so der Verteidiger, müsse man davon ausgehen, dass die Frau sich einwandfrei im Straßenverkehr verhalten werde.

Richter Christoph Lehmann verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 3300 Euro und entzog ihr für mindestens zehn Monate die Fahrerlaubnis. Möglicherweise muss sie nach Ablauf dieser Frist auch noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist noch offen.

 
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