Die Beziehung zu einem heute 50-Jährigen aus Baden-Württemberg stand für eine 45-Jährige aus dem Maintal von Beginn an unter keinem guten Stern. "Ich wollte eine Beziehung, aber es war nur eine sexuelle Affäre", sagte sie unter Tränen am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt. Weil ihr Ex-Liebhaber sie nach dem Liebes-Aus weiterhin mit Handy-Nachrichten bombardiert habe, erstatteten sie und ihr neuer Lebensgefährte Anzeige wegen Nachstellung bei der Polizei in Haßfurt.
Doch das ging für die beiden nach hinten los. Denn der Angezeigte zeigte seinerseits das Paar wegen falscher Verdächtigung an, da seine Ex-Freundin ihrerseits den Kontakt zu ihm gesucht habe. Das Paar erhielt in der Folge jeweils einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Hiergegen legte es Einspruch ein. Vor Gericht erschienen beide mit ihrem eigenen Anwalt beziehungsweise Anwältin.
Bei gemeinsamen Schäferstündchen lief die Kamera mit
Die Angeklagte sagte, sie sei von dem 50-Jährigen per WhatsApp kontaktiert worden, obwohl sie ihn gar nicht gekannt habe. Sie habe sich mit ihm über mehrere Monate hinweg ein bis zwei Mal getroffen. Drei Videos habe ihr Ex-Lover bei gemeinsamen Schäferstündchen gedreht. Auch Nackt-Fotos habe sie mit ihm per Handy ausgetauscht. Die pikanten Video-Aufnahmen seien nicht abgesprochen gewesen.
Als sie ihren Freund in Baden-Württemberg besucht hatte, sei die Kamera mit Stativ bereits in der Wohnung aufgebaut gewesen. Sie fürchtete, dass ihr Ex die Videos oder Nackt-Fotos nach dem Liebes-Aus weitergibt, beispielsweise an ihren Arbeitgeber. Sie habe ihn darum gebeten, ihr die Aufnahmen zu geben, was er bis heute jedoch nicht gemacht habe. Die Anwältin sagte, ihre Mandantin sei daher zur Polizei gegangen, da sie sich Hilfe erhoffte. Der Ex-Lover habe die Herausgabe der Videos und Bilder davon abhängig gemacht, dass die Beziehung nicht beendet wird.
Widersprüchliche Aussagen
Der besagte Ex hatte den weiten Weg aus Nähe des Bodensees auf sich genommen, um als Zeuge auszusagen: Die Telefonnummer der Angeklagten habe er zufällig in einer Schachtel gefunden, gab er zu Protokoll. Aus Neugierde habe er ihr eine Nachricht geschrieben, woraus sich eine Liebesbeziehung entwickelt habe. "Ich liebe dich", habe sie ihm geschrieben, was er erwidert habe. Die Videos seien mit der Angeklagten abgesprochen gewesen. Er habe die Schäferstündchen auf eine Kassette aufgenommen, die er bereits "in den Ofen geschmissen" habe. Digitalisiert habe er sie nicht, beteuerte er.
Richter Patrick Keller stellte das Verfahren ein. Er sah eine geringe Schuld bei der Angeklagten, da sie noch den Kontakt zu ihrem Ex-Liebhaber gesucht hatte, obwohl die Beziehung bereits beendet war. Sie muss als Auflage 500 Euro an den Weißen Ring und die Kosten für die Anwältin zahlen. Ihr neuer Freund erhielt keine Geldauflage, muss aber auch seinen Verteidiger selbst bezahlen.