Schon der Besitz einer kleinen Menge an Rauschgift kann großen Ärger verursachen. Wegen 0,83 Gramm Marihuana wurde eine 19-jährige Auszubildende nun am Amtsgericht Haßfurt nach Jugendstrafrecht zu 400 Euro Geldauflage rechtskräftig verurteilt. Für die junge Dame ist dies bereits die zweite Strafe wegen eines Drogendelikts. Die Staatsanwältin sprach von einer "jugendtypischen Verfehlung."
Wie die Vertreterin der Anklage vortrug, kontrollierte die Polizei die in Ebern wohnende Angeklagte vor einem knappen halben Jahr am 13. April kurz vor Mitternacht am Bahnhofsplatz in Lichtenfels. Als die Beamten die Taschen der Frau durchsuchten, fanden sie schnell das Tütchen mit dem verbotenen Rauschgift, mutmaßlich für den Eigenverbrauch bestimmt.
Angeklagte fängt neue Ausbildung an
Da es überhaupt keinen Zweck gehabt hätte, irgendwas abzustreiten, gab die Beschuldigte ohne weitere Ausflüchte alles zu. Von wem sie die Drogen erworben hatte, daran wolle sie sich aber nicht erinnern können. Sie sei damals sehr betrunken gewesen, gab sie zu Protokoll.
Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe beleuchtete die persönlichen Verhältnisse des Teenagers. Nachdem sie die Hauptschule besucht hatte, stolperte sie mehrfach auf dem Weg in die Arbeits- und Berufswelt. Eine Ausbildung zur Sozialpflegerin brach sie ebenso ab, wie eine Lehre zur Hotelfachkraft. Immerhin habe sie nun vor wenigen Tagen neuen Anlauf genommen und eine Ausbildung als Pflegefachkraft angefangen. Weiterhin gab sie an, ein eigenes Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu haben.
Trotz ihrer jungen Jahre hat die Angeklagte bereits Schulden von etwa 3000 Euro. Auf die Frage, woher diese Schulden denn stammen würden, antwortete sie: "Eine Zeitlang habe ich richtig viel Klamotten bestellt."
Vor dem Jugendgericht in Coburg verurteilt
Bereits am 14. Januar 2020 stand die Heranwachsende vor dem Jugendgericht in Coburg, weil sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Auch damals hatte sie etwa ein Gramm im Gepäck, was ihr eine Geldstrafe einbrachte. Aufgrund dieser Vorstrafe sprach die Staatsanwältin von einem Rückfall, der als strafverschärfend gewertet werden müsse.
Der Richterspruch von Christoph Gillot entsprach genau dem Strafmaß, das die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Der Vorsitzende sagte in der Urteilsbegründung, dass die Angeschuldigte "spüren soll, dass Betäubungsmittel verboten sind."
Das Geld in Höhe von 400 Euro kommt nun dem Verein für Bewährungshilfe und soziale Integration in Coburg zugute. Die sechsmonatige Zahlungsfrist für die Strafe, so der Vorsitzende, dürfe keinesfalls überschritten werden – denn in einem solchen Fall drohe der Arrest.