Am Abend des 28. Dezember vergangenen Jahres gab ein damals 19-jähriger Autofahrer im Haßfurter Hafen Gummi – und das im wahrsten Sinn des Wortes. Mit dem Auto seines Vaters drehte er vor dem dortigen Jugendzentrum enge Kreise und hinterließ auf dem Asphalt deutliche Reifenspuren. Ein Anwohner notierte sich das Kennzeichen des "Drifters" und zeigte ihn an. Am Dienstag verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Sachbeschädigung zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einem Monat Fahrverbot.
Den Bildern zufolge, die während der Verhandlung gezeigt wurden, muss es an jenem Dezemberabend nach 21 Uhr abends im Hafengelände mächtig gequietscht und geraucht haben – wohl zur Freude des Heranwachsenden. Der gab auf der Anklagebank lächelnd zu, dass ihm die Aktion "Spaß" gemacht habe. Gleichwohl sei es eine Dummheit gewesen, sah er ein. Beeindrucken habe er niemanden gewollt.
Vater wollte die Schuld auf sich nehmen
Ein Unbekannter ist der heute 20-jährige Schüler aus dem Maintal vor Gericht nicht. Drei Körperverletzungen, Schwarzfahren, Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen stehen in seinem Strafregister. Um ihn vor einer weiteren Strafe zu schützen, hatte sein Vater die Schuld zunächst auf sich genommen. Er selbst sei damals "gedriftet", sagte er der Polizei. Dies sei normalerweise strafbar als Strafvereitelung, belehrte ihn der Vorsitzende im Gerichtssaal. Da er jedoch ein enger Angehöriger sei, werde er nicht dafür bestraft.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bezeichnete ihren Mandanten als intelligent. Bei den bisherigen Straftaten handle es sich um kleinere Fälle, die zum Teil nicht verfolgt wurden. Die Tat sei jugendtypisch und sollte daher nach Jugendrecht geahndet werden. Als Strafe schlug sie die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit vor.
Die Gummispuren seien hartnäckig
Die ermittelnde Polizeibeamtin sagte, die Abriebspuren seien zuvor noch nicht da gewesen. Die Gummispuren könnten allein nicht entfernt werden. Der komplette Straßenbelag müsste entfernt und neu aufgetragen werden. Damit liege der Schaden im fünfstelligen Bereich, stellte der Staatsanwalt fest und beantragte eine Arbeitsauflage in Höhe von 40 Stunden plus zwei Monate Fahrverbot für den "Blödsinn".
Der vorsitzende Richter Christoph Gillot beließ es bei einem Monat Fahrverbot. Ohne die Vorstrafen des Angeklagten wäre das Verfahren wohl eingestellt worden, meinte er. Der "strafbare Blödsinn" könne für den Angeklagten richtig teuer werden, wenn die Stadt Haßfurt Regressansprüche stellt. "Verbauen Sie sich nicht ihre Zukunft und lassen Sie so einen Mist", riet er dem Verurteilten.