Seinen 19. Geburtstag wollte ein junger Mann aus dem Maintal im Dezember vergangenen Jahres in einer Diskothek in Knetzgau feiern. Doch anstatt mit einer rauschenden Feier endete für ihn die Nacht mit einer blutigen Nase, Prellungen und einer zerrissenen Jacke.
Ein Security-Mitarbeiter verwehrte dem Geburtstagskind spät in der Nacht den Eintritt, weil es keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte. Der Türsteher nahm dem 19-Jährigen nicht ab, dass er volljährig ist und verwehrte ihm den Eintritt.
Video überführt den Schuldigen
Es kam erst zur verbalen, dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Türsteher den 19-Jährigen am Hals gepackt und gegen einen Metallzaun gedrückt haben soll. Der Geschädigte erstattete Anzeige, sodass der Security-Mitarbeiter einen Strafbefehl erhielt. Er legte Einspruch ein und musste sich daher am Dienstag am Amtsgericht verantworten.
Dort wies er die Vorwürfe von sich. Ein Video einer Überwachungskamera würde seine Unschuld beweisen, gab er zu Protokoll. Der vermeintlich Geschädigte habe ihn beleidigt und versucht, ihm an den Hals zu langen. Doch das Video, das im Gerichtsaal abgespielt wurde, überzeugte das Gericht eher von der Schuld des körperlich überlegenen Angeklagten.
Im Schwitzkasten festgehalten
Der nahm den 19-Jährigen rabiat in den Schwitzkasten und hielt ihn einige Minuten fest. Der Geschädigte sagte anschließend im Zeugenstand, dass seine Nase blutete und einige Tage lang weh tat. Beleidigt oder angegriffen habe er den Security-Mitarbeiter keineswegs. Der Türsteher habe gesagt: "Du gehst mit tierisch auf den Sack. Ich will meine Currywurst essen. Hau ab." Seine fast neue Jacke im Wert von 220 Euro sei unter dem Arm bei der Auseinandersetzung gerissen. Zwei Tage später habe er Anzeige erstattet.
Als er zu einem späteren Zeitpunkt in Hofheim eine Diskothek besuchen wollte, habe ihm der dortige Türsteher angeboten, er dürfe in die Disko, wenn er die Anzeige zurückziehen würde. Dies habe er jedoch nicht getan.
Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot glaubte der Aussage des Geschädigten und legte dem Angeklagten nahe, den Einspruch zurückzunehmen. "Es könnte noch schlimmer für Sie werden", stellte er dem Angeklagten in Aussicht. Der nahm nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt Alexander Wessel den Einspruch zurück.
Außer dem Strafbefehl muss er nun noch seinen Anwalt bezahlen und die Verfahrenskosten tragen.