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Haßfurt
Parken in Haßfurt wird ab 1. Januar teurer
Ab 1. Januar werden die Parkgebühren in Haßfurt steigen. Mit einer Gegenstimme wurde der Beschluss des Stadtrats angenommen.
Wegen einer Gesetzesänderung im Umsatzsteuerrecht wird das Parken in Haßfurt zum 1. Januar 2022 teurer werden.
Foto: Christian Licha | Wegen einer Gesetzesänderung im Umsatzsteuerrecht wird das Parken in Haßfurt zum 1. Januar 2022 teurer werden.
Christian Licha
 |  aktualisiert: 10.02.2024 03:20 Uhr

Ab 1. Januar werden die Parkgebühren in Haßfurt steigen. Statt wie bisher 50 Cent werden dann 60 Cent je Stunde fällig. "Wir sind nicht auf mehr Einnahmen aus, sondern wir müssen das neue Umsatzsteuergesetz umsetzen", sagte Bürgermeister Günther Werner zu dem Beschluss des Stadtrates, der mit einer Gegenstimme angenommen wurde. Beim Lösen des Parkscheins am Automaten ist nicht viel Umgewöhnung erforderlich. Je 10 Cent konnte man bisher zwölf Minuten parken, ab nächstem Jahr reduziert sich die Parkzeit auf zehn Minuten je Groschen. Die Brötchentaste, mit der man 30 Minuten kostenlos parken kann, bleibt bestehen. An dieser Regelung ändert sich nichts.

Die Anwendung des neuen Paragrafs 2b des Umsatzsteuergesetzes hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Das erläuterte im Vorfeld Jacqueline Loeper von der städtischen Finanzverwaltung. Künftig werden deshalb die Vermietung von Marktständen, Fischerei- und Jagdpachten, der Verkauf von Stammbüchern und Abmarkungsartikel wie Grenzsteine und Markierungssprays und einige andere Dinge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei den Gebühren für den Wohnmobilstellplatz greift der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. 

Parkgebühren unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht

Die Parkgebühren unterliegen auch der 19-prozentigen Mehrwertsteuerpflicht, wobei es hier Unterschiede gibt. Für die Überlassung von unselbstständigen Parkbuchten auf öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßen in Verbindung mit der Aufstellung von Parkscheinautomaten oder Parkuhren gegen Gebühr entfällt die Steuerpflicht, weil diese Parkflächenüberlassung der Ordnung und Sicherung des ruhenden Verkehrs dient. Deshalb liegen hier keine größeren Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vor. Gleiches gilt auch für die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen gegen Gebühr.

Anders ist die Regelung bei den Parkplätzen, die, zumindest theoretisch, auch ein privates Unternehmen bewirtschaften könnte. Hier wird die Mehrwertsteuer fällig und die Stadt muss diese an das Finanzamt abführen. Dazu zählen der Parkplatz am Floriansplatz (nördlich, Obere Vorstadt), Parkplatz und Ortsstraße Obere Vorstadt, Parkplatz südlich der Güterhalle, Parkplatz an der Güterhalle und am Bahnhofsvorplatz, Parkplatz an der Mittelmühle (Zufahrt zur Tiefgarage) und der Parkplatz westlich des Bahnhofsgebäude

Umrüstung der Parkscheinautomaten kostet etwa 7000 Euro

Im Sinne der Gleichbehandlung hat sich die Stadt Haßfurt dazu entschlossen, die Erhöhung bei allen Parkplätzen im Stadtbereich anzuwenden, egal, ob sie nun der Steuerpflicht unterliegen oder nicht. Die Gesetzesänderung ist auch mit zusätzlichen Kosten für die Stadt verbunden. Die Umrüstung der Parkscheinautomaten wird sich schätzungsweise auf etwa 7000 Euro belaufen.

Als einziger gegen den Beschluss hat Stephan Schneider (SPD) gestimmt. Der Stadtrat ist der Meinung, dass es ein falsches Signal sei, wenn man die Mobilitätswende wolle: "Wenn man möchte, dass die Menschen mehr öffentliche Verkehrsmitteln benutzten, sollte das Parken für Pendler nicht teurer werden".

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Stadtrat auch für neue Mobilfunkmasten den Weg frei gemacht, um eine bessere Versorgung der Stadtteile zu gewährleisten. Die geplanten Standorte sind in Augsfeld "Im Moos", am Südrand von Kleinaugsfeld; in Sailershausen in der Lage "Stein", nördlich der Bebauung am sogenannten alten Wasserhochbehälter; in Uchenhofen in der Lage "Handäcker", westlich der Bebauung in der Nähe der Druckregelstation des Stadtwerks und in Wülflingen in der Lage "Schöplesleite", nordwestlich der Bebauung.

 
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