Mit einer vorbildlichen Geste stiftete das Haßfurter Jugendgericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot Frieden: Die 20-jährige Angeklagte und ihr Freund entschuldigten sich in aller Form bei ihrem Opfer, einer jungen Mutter.
Sie war bei einem Streit von den beiden geohrfeigt worden. Das milde Urteil von 30 gemeinnützigen Arbeitsstunden wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Der Freundin die EC-Karte geklaut
Verhandelt wurden zwei völlig verschiedene Tatkomplexe. Zum einen ging es um einen Betrugsfall, der sich vor gut einem Jahr zugetragen hatte. Damals, im Januar 2022, übernachtete die Angeklagte bei einer Freundin. Sie war zu dieser Zeit ziemlich klamm bei Kasse, wie aus der Gerichtsverhandlung hervorging. In einer Kurzschlussreaktion klaute sie ihrer Freundin daher die EC-Karte.
Kurz darauf hob sie damit an einem Geldautomaten 40 Euro ab. Völlig durcheinander warf sie dann die Karte in der Nähe einer Tankstelle weg, wie es vor Gericht hieß. Warum, das wisse sie selber nicht, antwortete die Beschuldigte auf Nachfrage des Richters.
Nur wenige Tage später beichtete sie der Freundin den Fehltritt, entschuldigte sich und zahlte das Geld zurück. Diese hat ihr zwischenzeitlich verziehen und heute sind die beiden wieder gute Freundinnen.
Ohrfeige bei Streit im Freibad
Die zweite Straftat ereignete sich im Juni vergangenen Jahres. An einem heißen Sommertag war die Angeklagte zusammen mit ihrem Freund und ihrem kleinen Bruder im Freibad. Als der Kleine auf der Rutsche dann mit anderen Kindern in Streit geriet, hatte seine große Schwester das Gefühl, dass er gehänselt wird. Sie und ihr Freund stellten die anderen Kinder zur Rede. Als die Mutter eines der Kinder dazukam, eskalierte die Situation und es kam zu der Ohrfeige.
Die Geohrfeigte war nun als Zeugin geladen. Ihre Aussage war allerdings nicht erforderlich, weil die Angeklagte ohne Weiteres alles einräumte. Durch die eingangs beschriebene aktive Entschuldigung im Gerichtssaal war auch diese Angelegenheit bereinigt.
Fehler eingesehen und auf gutem Weg
Eine Mitarbeiterin des Jugendamts beschrieb den bisherigen beruflichen und persönlichen Werdegang der Beschuldigten: Nachdem sie die Schule abgeschlossen hatte, sei der Einstieg ins Berufsleben eher holprig gewesen. Zwei Ausbildungen brachte sie nicht zu Ende. Seit einem halben Jahr aber hat sie eine feste Stelle, die ihr viel Spaß und Freude bereitet, wie es vor Gericht hieß.
In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter aus, dass die Frau ihre Fehler eingesehen habe und nun auf einem guten Weg sei. Die gemeinnützigen Stunden muss sie in den nächsten vier Monaten ableisten. Der Richter zeigte sich zuversichtlich, weder die Angeklagte noch ihren Freund nochmals auf der Anklagebank begrüßen zu müssen.