Hat der 40-jährige Angeklagte keine Hemmschwelle, ist hochaggressiv und gewaltbereit oder handelt es sich bei dem verfeindeten Nachbarn um einen streitsüchtigen Querulanten? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Haßfurt bei der jüngsten Verhandlung auseinandersetzen. Angeklagt war ein Lagerist wegen Bedrohung.
Der Vorfall hatte sich in den frühen Abendstunden des 10. April dieses Jahres zugetragen. Beide Nachbarn wohnen in einem Mehrparteienhaus in einer kleinen Ortschaft. Zu dem Haus gehören vier Parkplätze. Während das Auto des Beschuldigten auf einem der Plätze stand, hatte dessen Lebensgefährtin ihr Fahrzeug wohl so geparkt, dass gleich zwei Plätze blockiert waren. Als dann der 64-jährige Nachbar mit seinem Wagen ankam, soll nur noch sehr wenig Platz frei gewesen sein.
Streit wegen der Parkplatzsituatio
Schließlich habe er seinen Volvo links neben das Auto der Freundin des Angeklagten rangiert. Aufgrund des Platzmangels aber so dicht, dass der Abstand kaum mehr als zehn Zentimeter betrug. Von der Fahrerseite aus habe man nicht mehr einsteigen können. Der Angeklagte wollte kurz darauf seine Kinder mit dem Auto seiner Frau abholen, weil sein eigenes Fahrzeug einen Schaden hatte. Dann sah er die Parksituation.
Erbost lief er zur Haustür seines Nachbarn. Dort, so beschreibt es der besagte Nachbar, habe der Angeschuldigte mit den Fäusten gegen die Tür getrommelt und geschrien: "Wenn du rauskommst, bring ich dich um!" Er erzählte im Zeugenstand, dass er diese Drohung sehr ernst genommen, richtig Angst bekommen und gezittert habe. Der Lagerist habe weiter getobt und gebrüllt. Schnell habe der Nachbar dann die Polizei angerufen, die eine Viertelstunde später vor Ort eintraf.
Wenige Monate später erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl, wonach er für die Bedrohung eine Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro bezahlen sollte. Da er bestritt, den Drohsatz ausgestoßen zu haben, ging er zu einem Rechtsanwalt und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Deshalb kam es nun zu der öffentlichen Hauptverhandlung.
Verfahren ohne Auflagen eingestellt
Amtsrichter Patrick Keller war es sichtlich leid, sich mit derart unseligen Nachbarschaftskonflikten befassen zu müssen. Er erläuterte, dass man einen weiteren Termin mit neuen Zeugen anberaumen müsse, um den Vorwurf des Staatsanwalts wegen der vorgeblichen Bedrohung zu erhärten. Da dies aus prozessökonomischen Gründen nicht vertretbar sei, stellte er das Verfahren ohne weitere Auflagen ein.
Der Angeklagte muss daher keine Strafe bezahlen, sondern lediglich die Kosten für seinen Verteidiger selbst tragen. Abschließend appellierte der Richter an alle Beteiligten, sich deeskalierend zu verhalten und entließ sie mit den Worten: "Jeder sollte sich erst mal an die eigene Nase fassen!"