
Glaubt man den Angaben, die ein 53-jähriger Autofahrer am Mittwoch bei einer Verhandlung am Amtsgericht machte, dann ist sein Auto aus dem Werk eines bayerischen Wagenbauers ein wahres Wunderwerk der Technik. Es erkennt Tempo-30-Schilder ebenso wie Tempo-50-Schilder. Sein Handy loggt sich automatisch in die Freisprechanlage des Fahrzeugs ein. Lenken ist überflüssig. Der Wagen findet sein Ziel von selbst. "Man muss nichts mehr machen. Das Auto fährt allein", sagte er dem Richter.
Ein Manko hat das Technik-Wunder dann doch: Es konnte den Besitzer aus dem Rhön-Grabfeldkreis im April vergangenen Jahres nicht vor den scharfen Blicken zweier Ordnungshüter schützen, die sich mit ihrem Streifenwagen in Hofheim am sogenannten "Maulaffeneck", früher ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen, unweit des dortigen Verkehrskreisel postiert hatten. Ihnen fiel auf, dass der 53-Jährige im Kreisel mit dem Handy am Ohr telefonierte. Sie verfolgten den Telefonisten und forderten ihn per Blaulicht und Leuchtanzeige auf anzuhalten.
Fahrer habe erst 700 Meter später angehalten
Dies tat der Fahrer jedoch erst auf dem Parkplatz des Sonderpreis-Baumarkts in der Rügheimer Straße, fast 700 Meter vom "Tatort" entfernt, zum Unmut des beteiligten Polizeibeamten. Der stellte dem 53-Jährigen einen Bußgeldbescheid über insgesamt 128,50 Euro aus, gegen den der Autofahrer Einspruch einlegte und daher am Mittwoch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit-Verhandlung am Amtsgericht seine Sicht der Dinge schildern konnte.
Dort gab der 53-Jährige zu, damals telefoniert zu haben – allerdings per Freisprechanlage. Sein Handy habe in der Ladeschale gelegen. Eventuell habe er mit einem Brillenetui oder einem Notizblock zur "Stressbewältigung" gespielt.
Diese Aussage ließ der erfahrene Polizeibeamte, der damals im Einsatz war, nicht gelten. Der Fahrer habe ein "flaches, größeres Teil" in der rechten Hand auf Schulterhöhe gehalten und dabei mit dem Kopf genickt. Dabei habe er von der Fahrbahn weggeblickt und sei abgelenkt gewesen. Er sei teilweise ganz an den rechten Fahrbahnrand gefahren. "Es war eine bedenkliche Fahrweise", sagte der Polizist im Zeugenstand. Die Unfallgefahr sei hoch gewesen. Es habe ihn maßlos geärgert, dass der Fahrer erst nach rund 700 Metern Fahrstrecke angehalten habe. Er habe ihm eine Standpauke gehalten. Dass er ihm keinen Zahlungs-Zuschlag aufbrummte, ärgere ihn bis heute.
Richter glaubte den beiden Polizeibeamten
Auch die Kollegin des Polizeibeamten schloss aus, dass der Fahrer ein Etui oder einen Notizblock in der Hand hatte. Er habe mit dem Kopf genickt und sei zweimal über die Fahrbahnmitte gefahren, sagte sie im Zeugenstand. Er sei rund 700 Meter gefahren, weil er abgelenkt war.
Richter Patrick Keller glaubte den Aussagen der Beamten. Möglicherweise habe der 53-Jährige reflexartig und unterbewusst das Handy in die Hand genommen, sagte er. Er empfahl dem Bußgeldempfänger, der bereits zwei Einträge im Verkehrszentralregister wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handynutzung am Steuer stehen hat, seinen Einspruch zurückzunehmen. Dies würde auch die Gerichtskosten mindern. Den Punkt in Flensburg könne er ihm ebenfalls nicht zurücknehmen. "Das ist eine eigene Behörde. Da bin ich raus", sagte der Richter. Der 53-Jährige folgte dem Rat und nahm den Einspruch zurück. Neben den Gerichtskosten muss er auch seinen Anwalt zahlen – plus das Bußgeld.