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Haßfurt
Misshandlung einer Katze: Amtsgericht Haßfurt verurteilt einen Tierarzt
Der Angeklagte soll den Kopf des Tiers auf den Behandlungstisch geschlagen haben. Die Katze starb an ihren Verletzungen. Dafür muss der Tierarzt nun eine Geldstrafe zahlen.
Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich ein Tierarzt wegen der Misshandlung einer Katze verantworten.
Foto: René Ruprecht | Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich ein Tierarzt wegen der Misshandlung einer Katze verantworten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

Weil ein 51-jähriger Tierarzt aus dem Landkreis Haßberge nach Überzeugung des Gerichts eine Katze misshandelt hat, hat das Amtsgericht am Donnerstag am zweiten Verhandlungstag den Veterinär zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 60 Euro, also 2400 Euro, verurteilt.

Zwei Anklagepunkte wegen einer Ziege und einer Katze

Laut Anklageschrift soll der Tierarzt einen rund 80 Kilo schweren Ziegenbock, der sich nach einer Operation noch in Narkose befand, an den Hörnern gepackt und vom OP-Tisch auf den Betonboden geworfen haben. Im zweiten Anklagepunkt ging es um einen Vorfall, bei dem er einem Kater Blut abnehmen wollte. Als das Tier sich mit Kratzen und Beißen wehrte, soll der Angeklagte es fest im Nacken gepackt und zweimal den Kopf des Tieres auf den OP-Tisch geschlagen haben. Dabei sei es zu Verletzungen gekommen, an denen die Katze wenig später starb. Der Chef der Tierpraxis entließ den Angeklagten daraufhin fristlos.

Der Angeklagte erhielt außerdem einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 100 Euro, also 6000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass es zur Verhandlung am Amtsgericht kam. Dort wies er die Vorwürfe weitgehend von sich. Die Ziege sei vom Behandlungstisch gerutscht. Die Katze habe sich in seinen Arbeitskittel verbissen und dabei die Zähne verloren. Da sich das Tier gegen eine Blutabnahme wehrte, habe er sie mit den Händen nach unten gedrückt, um sie zu fixieren.

Angeklagter bestreitet die Vorwürfe

Im Fall der Ziege hatte bereits am ersten Verhandlungstag eine Praxisangestellte ausgesagt, sie habe gesehen, wie der Arzt das Tier auf den Boden geworfen habe. Im Fall der misshandelten Katze sagten nun am Donnerstag mehrere Zeuginnen aus. Eine Praxisangestellte sagte, man habe den Kater mit dem Tierarzt zu dritt gehalten. Das Tier habe sich massiv gewehrt und gekratzt. Der Angeklagte habe das Tier auf den Tisch gedrückt. Der Kater habe um sich gebissen und dabei auch den Angeklagten in die Hüfte gebissen. Daraufhin habe der Arzt das Tier mit beiden Händen an Schulter und Hüfte gepackt und mehrmals auf den Behandlungstisch geschlagen. Die Katze habe aus Maul und Nase geblutet und schwer geatmet. Man habe sie dann in eine Transportbox gelegt, worin sie wenig später verstorben sei. Der Angeklagte habe das Tier nicht – wie von ihm behauptet – lediglich nach unten gedrückt.

"Schnell auf 180"

Er habe es rund 20 Zentimeter hochgehoben und dann nach unten "geknallt". "Er war brutal, unkontrolliert und wütend", gab sie zu Protokoll. Da das Tier zum Einschläfern gebracht wurde, habe er gesagt: "Nichts machen. Der soll ja eh sterben." Sie sei danach "völlig durch den Wind" und eine Zeit lang arbeitsunfähig gewesen. Es sei eine Extremsituation gewesen, in der sie Brutalität empfunden habe. Derartige Wutausbrüche seien öfter vorgekommen. Der Angeklagte sei "schnell auf 180".

Eine damalige Tierarzt-Praktikantin, die bei der Behandlung ebenfalls dabei war, sagte auch gegen den Angeklagten aus. Der Kater habe sich bei ihm festgebissen. Auch nach ihr habe er geschnappt. "Keiner beißt meine Praktikanten", habe der Angeklagte gesagt und das Tier mehrfach auf den Tisch "geknallt". Später habe sie beim Saubermachen einen Eckzahn und Krallenreste gefunden. Sie habe ihr Praktikum unter anderem wegen dieses Vorfalls abgebrochen, da ein solches Vorgehen nicht mit ihrem Arbeitsethos vereinbar sei.

Keine Sorge um die Approbation?

Das Gericht stellte den ersten Anklagepunkt, in dem es um die Ziege ging, im Hinblick auf eine Verurteilung im zweiten Anklagepunkt ein. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft ist. Er habe dem Tier "unangemessene Schmerzen und Leid zugefügt".

Verteidiger Steffen Vogel sah einen Grenzfall vorliegen. Sein Mandant habe der Katze Blut abnehmen wollen, um sie vielleicht doch nicht einschläfern zu müssen. Er habe das Leben der Katze retten wollen und habe nicht beabsichtigt, ihr Leid zuzufügen. Zudem hätten die Zeugen unterschiedlich ausgesagt. Der Anwalt plädierte daher auf Freispruch. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass er die Katze niemals auf den Tisch geschlagen habe. Er habe sie ihr Leben lang behandelt. So wie damals habe sie sich jedoch nie verhalten.

Richter Christoph Gillot sagte, das Strafgericht fälle kein Urteil über das fachliche Können des Angeklagten. Die Zeuginnen seien glaubhaft gewesen und hätten sich schockiert gezeigt. Einen Entzug seiner Approbation müsse der Angeklagte aus seiner Sicht nicht befürchten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • st-gerner@web.de
    Wenn ich solche Kommentare vom Verteidiger lese, weiß ich , wen ich in Zukunft mit Sicherheit nicht mehr wähle,….
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  • Klaus-Fiederling@gmx.de
    fehl am platz dieser tierarzt!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Und so jemand wird von einem CSU-Landtagsabgeordneten verteidigt. Da hat es aber jemand nötig.
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  • die-appels@gmx.de
    Nicht rechtskräftig , dann macht er da weiter wo er aufgehört hat , den gehört die Abbropation entzogen.
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