Das bayerische Gesundheitsministerium hat den Haßberg-Kliniken in Sachen Patientenbesuche den Rücken gestärkt - indirekt wohlgemerkt, denn auf das Kommunalunternehmen nimmt das Ministerium auf Anfrage dieser Redaktion keinen direkten Bezug. Es hatte Unmut darüber gegeben, dass Angehörige ihre Patienten nicht in den Krankenzimmern besuchen dürfen, vor allem, weil es dadurch älteren oder gebrechlicheren Patienten zugemutet wird, den Weg zu den speziell eingerichteten Besucherzimmern anzutreten.
Die Klinikleitung hatte damit argumentiert, zum Schutz vor Corona-Infektionen die Kontakte zwischen (verschiedenen) Besuchern, Patienten und Mitarbeitern minimieren zu wollen und mit den Besucherzimmern lieber auf Nummer Sicher zu gehen. Die Befürchtung einer Tochter, deren Eltern in der Akutgeriatrie liegen, dass die Ansteckungsgefahr im Besucherzimmer durch den häufigen Wechsel der Anwesenden größer sei als im Krankenzimmer, hatten die Haßberg-Kliniken als unbegründet zurückgewiesen.
Krankenhäuser können sich auf Hausrecht berufen
Das Antwortschreiben aus München bestätigt, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Krankenhäusern keine verpflichtende Vorgaben macht, wie die Besuche zu organisieren seien. Eine Ministeriumssprecherin führt aus, dass es letztlich nur die Kliniken selbst im Rahmen der "verpflichtenden einrichtungsindividuellen Schutz- und Hygienekonzepte" entscheiden könnten, "unter welchen organisatorischen und infektiologischen Gesichtspunkten Besuche möglich sind." Auch könnten sich die Häuser auf ihr Hausrecht stützen: "Dies schließt ein, dass Kliniken Besuche nur in bestimmten Räumlichkeiten gestatten dürfen."
Kritisch ist es vor allem in Mehrbettzimmern
Vor allem aber geht aus den Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums hervor, dass es das Haus durchaus für geboten hält, Besuche außerhalb der Patientenzimmer zu ermöglichen: Im Falle von Mehrbettzimmern nämlich, in Kliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit einer den Krankenhäusern vergleichbaren medizinischen Versorgung. Und das, weil bei Mehrfachbelegung von Patientenzimmern ein Besuch hier grundsätzlich jeweils gleichzeitig nur für einen Patienten anzustreben sei.
Keine Sonderregeln für Akutgeriatrie
Für akutgeriatrische Einrichtungen gelten bezüglich des Infektionsschutzes keine Sonderregeln, ließ das Ministerium die Redaktion noch wissen; allerdings könnten bei Bedarf unterschiedliche Verfahrensweisen für die Fachabteilungen und Funktionsbereiche eines Krankenhauses in den Schutz- und Hygienekonzepten enthalten sein.