Florian Schuler spricht von "Behördenwahn": Das Landratsamt hat einen Teil seiner Biogasanlage stilllegen lassen, weil er statt zwei Blockheizkraftwerken mit jeweils 250 Kilowatt nur eines eingebaut hat, das dafür aber eine gut doppelt so hohe Leistung hat. Schulers Entscheidung klingt logisch: Warum zwei kleine Anlagen hinstellen, wenn es mit einer großen geht? Aber es entspricht eben nicht exakt dem, was beantragt und genehmigt war.
Zuspruch aus der Bevölkerung dürfte Schuler sicher sein. Denn wer hat sich nicht schon mal über Behörden geärgert? Von der alljährlichen Steuererklärung bis zum Bauantrag fürs Eigenheim: Das Ausfüllen von Formularen und das Nachreichen von Belegen sind alles andere als beliebte Tätigkeiten. Beamte stehen im Ruf, Paragrafenreiter zu sein. Das Gegenteil also von Florian Schuler. Den hat diese Redaktion als jemanden kennengelernt, der Dinge gern per Handschlag regelt. Ein "Macher", der lieber anpackt, statt Papierkrieg zu führen.
Ziel der Gesetze ist es nicht, Menschen zu schikanieren
Doch bei aller Sympathie für diese Haltung: Es gibt eben Gesetze. Wer baut, bevor die Genehmigung vorliegt, muss damit rechnen, Ärger zu bekommen und im schlimmsten Fall dazu verurteilt zu werden, eine Anlage abzuschalten oder ein Gebäude wieder abzureißen.
So absurd mancher Einzelfall wirken mag: Die Vorschriften wurden nicht mit dem Ziel eingeführt, Menschen zu schikanieren. Sie erfüllen einen Zweck, der ein zivilisiertes Zusammenleben der Menschen regeln soll. Und das Landratsamt kann sich auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen, indem es duldet, dass Leute einfach Tatsachen schaffen und sich alles hinterher absegnen lassen. Zumal Florian Schuler das in der Vergangenheit schon einmal getan hatte und damit durchgekommen war.
Drei Jahre bis zur Genehmigung sind eine lange Zeit
Andererseits muss man sich auch die Frage stellen, warum sich die Behörde mit Schulers Anträgen so lange Zeit gelassen hat. Auf die Baugenehmigung für die beiden 250-Kilowatt-Anlagen hatte er drei Jahre gewartet. Als er stattdessen die stärkere Alternative einbauen wollte, stellte er auch einen Änderungsantrag, auf den lange keine Antwort kam. Auch wenn das Schuler nicht das Recht gibt, einfach ohne Genehmigung mit dem Bau zu beginnen, muss man sich doch fragen, warum das Landratsamt so lange gar nicht reagiert hatte.
Offenbar sind in diesem Fall zwei Welten aufeinandergeprallt, die einfach nicht zusammenpassen. Beide Seiten haben aus einem Mangel an Verständnis für die Anliegen der Gegenseite Fehler gemacht.
Vor Gericht hat Schuler mit einer Klage gegen die Entscheidung des Landratsamtes verloren, was ihn eine Stange Geld gekostet haben dürfte. Die Botschaft, dass man nicht einfach ohne Genehmigung loslegen kann, dürfte damit angekommen sein. Das Zeichen ist gesetzt, die Lehre hoffentlich verinnerlicht. Damit könnte es das Landratsamt jetzt aber gut sein lassen. Sollte das Blockheizkraftwerk in seiner aktuellen Form grundsätzlich genehmigungsfähig sein, sollte die Behörde es jetzt absegnen, anstatt es aus Prinzip weiterhin abzulehnen.