
Mit Schmackes fuhr eine 47-Jährige in ihrem Kleinbus in Haßfurt im April letzten Jahres rückwärts, um auszuparken. Dabei krachte sie in einen Zaun und verbog dabei einen Pfosten. Doch anstatt anzuhalten und die Polizei zu rufen, suchte die Fahrerin das Weite. Doch sie wurde dabei beobachtet. Eine Zeugin merkte sich das Kennzeichen und verständigte die Polizei.
Am Mittwoch musste sich die sechsfach vorbestrafte Frau daher am Amtsgericht wegen Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten – denn einen gültigen Führerschein besaß sie damals auch nicht. Ihre Aussage vor Gericht überraschte. Denn obwohl sie kurz nach der Tat gegenüber einem Polizeibeamten zugab, gefahren zu sein, schob sie nun vor Gericht die Schuld einer Freundin zu. Die sehe genauso aus wie sie und sei gefahren. Sie selbst sei auf der Beifahrerseite gesessen, gab sie zu Protokoll. Den Aufprall auf den Zaun hätten sie beide nicht bemerkt. Schließlich hätten sie nur die Drähte berührt. "Wir haben niemand überfahren", ließ sie das Gericht wissen.
Zeugin widerspricht den Aussagen der Angeklagten
Anders lautete die Aussage der Zeugin, die in einem nahegelegenen Büro arbeitete. Sie habe ein Krachen gehört, als der Kleinbus auf den Zaun stieß. Sie habe sich das Kennzeichen gemerkt und der Polizei gemeldet. Es sei nur eine Person im Kleinbus gesessen, die kurz nach der Tat zurückgefahren sei und mit einem Polizeibeamten am Tatort gesprochen habe.
Der ermittelnde Polizeibeamte sagte im Zeugenstand, dass die Angeklagte damals zugegeben habe, gefahren zu sein. Eine Unbekannte ist sie bei Gericht nicht. Sechs Eintragungen – alles Geldstrafen – stehen in ihrem Strafregister, von Computerbetrug und Betrug über Diebstahl bis hin zum Erschleichen von Leistungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für die letzte Tat wurde die Angeklagte erst zehn Tage vor der nun verhandelten Vorfall verurteilt.
Richter Lehmann urteilt: Geldstrafe und Fahrverbot
Der Staatsanwalt sprach daher von einer hohen Rückfallgeschwindigkeit und forderte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe. Die vermeintliche zweite Person, die gefahren sein soll, sei eine "Schutzbehauptung", da niemand sie gesehen habe. "Ich hab' nix gelogen", lautete das kurze Plädoyer der Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 40 Euro, also 2800 Euro, plus zwei Monate Fahrverbot. Die Angeklagte habe "wie von Zauberhand" eine zweite Person "innovativ" ins Spiel gebracht. Sie sei ohne Fahrerlaubnis gefahren, obwohl sie zehn Tage zuvor deshalb verurteilt wurde. "Mehr Vorsatz geht nicht", urteilte der Richter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.