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Kreis Haßberge
Landkreis Haßberge sagt der unkontrollierten Vermehrung von Katzen den Kampf an
Eine neue Verordnung erlaubt es den Behörden, Streuner zu fangen und zu kastrieren. Für Hauskatzen mit "Freigang" gilt künftig eine Markierungspflicht.
Katzen (Symbolfoto) sind als Haustiere beliebt, doch herrenlose Streuner können zum Problem werden. Daher gilt im Landkreis Haßberge ab September eine neue Katzenschutzverordnung.
Foto: Soeren Stache, dpa | Katzen (Symbolfoto) sind als Haustiere beliebt, doch herrenlose Streuner können zum Problem werden. Daher gilt im Landkreis Haßberge ab September eine neue Katzenschutzverordnung.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 23.03.2024 02:46 Uhr

Katzen sind als Haustiere sehr beliebt, doch verwilderte Hauskatzen werden vielerorts zum Problem. Wie das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung berichtet, steigt deren Zahl jährlich unkontrolliert an. Zudem können sich auch freilaufende Hauskatzen bei ihren verwilderten Artgenossen mit Krankheiten und Parasiten infizieren. Um das zu verhindern, hat der Landkreis Haßberge für Teile des Kreisgebietes eine Katzenschutzverordnung erlassen. Dabei geht es vor allem darum, Tiere zu registrieren und zu kastrieren, um die unkontrollierte Vermehrung aufzuhalten.

"Freilebend" und "freilaufend": Der Unterschied zwischen Streunern und Haustieren

In der Verordnung wird zwischen "freilaufenden" und "freilebenden" Katzen unterschieden. "Freilaufend" bezeichnet Hauskatzen "mit der Möglichkeit auf Ausgang außerhalb des Wohnbereichs", "freilebend" beschreibt verwilderte Katzen ohne Halterin oder Halter. "Sehr hohe, lokal begrenzte Katzenkolonien ohne verantwortlichen Halter stellen ein erhebliches Risiko für die dort lebenden Tiere dar", heißt es in der Pressemitteilung. "Da sich niemand um deren Pflege und Behandlung kümmert, wurden vermehrt Erkrankungen und Parasitenbefälle in den angesprochenen Kolonien beobachtet."

Bisher hatte die Tierschutzinitiative (TI), die auch im Auftrag des Landkreises das Tierheim in Zell betreibt, sich um die Kastration herrenloser Katzen gekümmert. Doch vor gut einem Jahr hatte der Verein bekannt gegeben, diese Aufgabe aus finanziellen und personellen Gründen künftig nicht mehr übernehmen zu können.

Markierung: Mikrochip oder Tätowierung

Die Verordnung, die das Landratsamt nun erlassen hat, gilt für die Stadt Haßfurt, die Gemeinden Aidhausen, Bundorf, Wonfurt, Knetzgau, Riedbach, Oberaurach, Theres und Burgpreppach, sowie für den Ebelsbacher Ortsteil Schönbach und den Hofheimer Stadtteil Eichelsdorf. Dort gilt für "Freigängerkatzen" künftig eine Markierungs- und Registrierungspflicht, um die Haustiere von herrenlosen Streunern unterscheiden zu können. Als Maßnahme zur Markierung kommt entweder ein Mikrochip oder eine Ohrtätowierung infrage.

Die Verordnung tritt am 15. September 2024 in Kraft. "Somit haben Katzenhalter noch ein halbes Jahr Zeit, eine Markierung und Registrierung vorzunehmen", heißt es in der Pressemitteilung. Für die Halterinnen und Halter reiner Hauskatzen ohne Freigang ergebe sich kein Handlungsbedarf.

Einfangen von Streunern: Behördenmitarbeiter dürfen Privatgrundstücke betreten

Für Streunerkatzen gilt künftig, dass Personen, die im Auftrag des Landratsamtes tätig sind, diese "in Obhut nehmen, kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen lassen" können, heißt es in der Verordnung. Das hat auch Auswirkungen für die Bevölkerung: "Das Landratsamt oder ein von ihm Beauftragter darf zur Ergreifung freilebender Katzen im Schutzgebiet gelegene Privat- und Betriebsgrundstücke betreten", so der Wortlaut der Katzenschutzverordnung. "Grundstückseigentümer und Pächter sind verpflichtet, dies zu dulden und das Landratsamt Haßberge oder von ihm Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen."

 
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