Bis dato haben sich das Landrats- und Gesundheitsamt Haßberge bei Aussagen über die sogenannte 7-Tage-Inzidenz stets auf die Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen bezogen. Ab sofort werden sich die heimatlichen Behörden aber auf die Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI, Berlin) stützen. Das hat Pressesprecherin Moni Göhr auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt.
Hintergrund: Am Montag treten bundesweit schärfere Corona-Regeln in Kraft, insbesondere wird dann bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200 und darüber in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um ihren Wohnort eingeschränkt. Da die vom RKI und die vom LGL veröffentlichen Daten teilweise erheblich voneinander abweichen, drängt sich die Frage auf, was oder wer hier das Maß der Dinge ist.
RKI- und LGL-Daten weichen zum Teil deutlich voneinander ab
Die Antwort aus dem Landratsamt ist eindeutig: Für die Bestimmung eines Hotspots ist laut Gesundheitsministerium der Inzidenzwert des RKI maßgeblich, führt Göhr aus. Welchen Unterschied das ausmachen kann, zeigen die Daten vom Donnerstag: Laut RKI beträgt die Inzidenz für den Haßbergkreis 144,6 - das LGL hingegen gibt 188,42 an. Zuletzt war der LGL-Wert über 200, der RKI-Wert aber unter 200 gelegen.
Beschränkungen treten automatisch in Kraft
Sobald also das RKI für den Landkreis Haßberge einen Wert von 200 aufwärts meldet, würden die Beschränkungen automatisch in Kraft treten. Das Landratsamt würde den Wert dann offiziell bekannt geben und auf die neuen Regelungen hinweise. Für jede Bürgerin und jeden Bürger im gesamten Kreisgebiet würde dann gelten, dass sie oder er sich nicht weiter als 15 Kilometer vom eigenen Wohnort entfernen dürfen. "Das gilt nicht für das Thema Einkaufen, Beruf oder Familie", betont die Behördensprecherin, sondern für Tagesausflüge und entsprechende Aktivitäten, die damit in Verbindung stünden.
Es liegen noch keine Verordnungen vor
Und auf was müssen sich die Bürger einstellen, wenn die Inzidenzwerte um den 200-er-Wert schwanken? Dazu hat das Landratsamt Haßberge noch keine verlässlichen Angaben, die entsprechenden Verordnungen lägen noch nicht vor. "Möglicherweise könnten die strengeren Regeln frühestens wieder aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt", kann sich Moni Göhr vorstellen.
Keine Ausnahmen für einzelne Kommunen
Eines ist aber jetzt schon klar: Wenn es zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit kommen sollte, wird immer das ganze Kreisgebiet betroffen sein. "Für einzelne Kommunen gibt es keine Ausnahmen", erklärt Göhr, die 7-Tage-Inzidenz beziehe sich immer auf den gesamten Landkreis.