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Kimmelsbach
Kommentar: Geld zurück bei den Strafzetteln im Bundorfer Wald wäre eine faire Geste
Bisher haben Autofahrer die Abkürzung zwischen Kimmelsbach und Birnfeld wie selbstverständlich genutzt. Sie fühlen sich nun zu Recht veräppelt, findet unser Autor.
Privater Kraftverkehr hat hier nichts mehr verloren: Auf dem direkten Verbindungsweg zwischen Kimmelsbach und Birnfeld durch den Bundorfer Forst.
Foto: Rebecca Vogt | Privater Kraftverkehr hat hier nichts mehr verloren: Auf dem direkten Verbindungsweg zwischen Kimmelsbach und Birnfeld durch den Bundorfer Forst.
Martin Sage
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:12 Uhr

Was gäbe es nicht für schöne Abkürzungen für Autofahrerinnen und Autofahrer im Landkreis Haßberge? Zum Beispiel von Neuschleichach aus quer durch den Wald nach Eschenau. Da würde man sich die langen Umwege über Zell oder Fabrikschleichach sparen. Wenn, ja wenn es nur in der Luftlinie statt Flur- und Forstwegen eine öffentliche Straße gäbe. 

Freilich kennt gar manch Einheimischer im Steigerwald oder in den Haßbergen seinen Schleichweg, auf dem man dem Namen zum Trotze schneller ans Ziel kommt als auf der Gemeinde- oder Staatsstraße. Gar nicht erlaubt? Schwamm drüber, Hauptsache, man wird nicht erwischt.

Darauf darf man auf einem der Schleichwege derzeit nicht hoffen: Auf der einspurigen und gut acht Kilometer langen Strecke von Kimmelsbach durch den Bundorfer Forst streng Richtung Westen nach Birnfeld. Wer motorisiert auf dieser dem Freistaat gehörenden Forststraße unterwegs ist, riskiert ein saftiges Knöllchen.

Selber schuld, Privatautos haben im Wald auch nichts verloren, könnte man die Angelegenheit beiseite wischen. Doch dieser Fall ist etwas anders gelagert: Seit Jahrzehnten haben Birnfelder und Kimmelsbacher diesen direkten "Draht" zueinander genutzt, ohne dass sich die Obrigkeit am Kraftverkehr im Wald gestört hätte. Da könnte man schon fast von Gewohnheitsrecht sprechen.

Hinzu kommt, dass selbst die vermeintlich Verantwortliche, die Gemeinde Bundorf, und die tatsächlich für den Weg zuständigen Staatsforsten offenbar erst vor kurzem festgestellt haben, dass es sich um eine private Forststraße, mithin um keine "öffentlich-rechtlich gewidmete" Verbindung von A nach B handelt. 

Nun gut, seit August machen die entsprechenden Verbotsschilder darauf aufmerksam, dass im Wald zwischen Kimmelsbach und Birnfeld nur forstwirtschaftlicher beziehungsweise forst- und landwirtschaftlicher Verkehr gestattet ist. Alles andere mit Motor muss draußen bleiben. Freilich übersieht man solche Schilder schnell, wenn man die Strecke oft nutzt und nicht mehr auf Besonderheiten achten muss.

Die Kulanzzeit sollte bis Jahresende ausgedehnt werden

Vor allem aber haben es Forstamt und Kommune irgendwie verschusselt, die Bevölkerung auf die Sperrung hinzuweisen. Das soll erst im nächsten "Gemeinde-Blättchen" erfolgen. Deshalb wäre es schon eine nette Geste, wenn all jene, die im Bundorfer Wald einen Strafzettel kassiert haben, ihr Geld zurückbekämen. Und die Kulanzzeit für den nunmehr verbotenen Schleichweg bis Silvester ausgedehnt würde. Dann sollte jeder Bescheid wissen.

Im Neuen Jahr werden die Menschen dies- und jenseits des Forstes dann bestimmt schnell lernen, dass man zum Pilzesammeln auch mit dem Rad fahren kann. Und dass, wenn alle Seiten gesund sind, Hunde nicht, wie es so viele Halter machen, in den Wald gefahren werden müssen, sondern die Strecke vom Dorf in die Natur und zurück problemlos auf ihren vier Pfoten zurücklegen können. Fuchs und Hase freuen sich sowieso, wenn in ihrem Revier möglichst wenige blecherne Ungeheuer auftauchen. 

 
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  • Georg Wohlfart-Mitznegg
    Der Bundorfer Bürgermeister und die öffentlichen Wege.

    Das hier beschriebene Sträßchen durch den Wald war bis vor Kurzem öffentlich und dies wurde auch nie in Abrede gestellt.
    Früher ging diese Verbindung sogar von Kimmelsbach bis zum Sambachshof zwischen Sulzfeld i. Grabfeld und Bad Königshofen durch, das eine Teilstück war aber schon seit Jahrzehnten nicht mehr legal motorisiert nutzbar.

    Klar, sobald da ein Schild steht, dann gilt das auch, aber die Besitzverhältnisse sollten schon bekannt sein, und Bürger informiert werden.

    Auch beim Abriss des öffentlichen Fußgängerstegs in Bundorf über die Baunach hat sich ja das Gemeindeoberhaupt mehr als zweifelhaft angestellt, diese Zeitung hat berichtet.

    Weg durchs Holz, Steg aus Holz;
    für mich ist da einfach ein Bürgermeister mit hölzernen Manieren mal wieder auf dem Holzweg unterwegs.
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