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Knetzgau
Knetzgauer Wehrsteg: Die Bevölkerung darf ihn definitiv nicht mehr betreten
Die Nutzung ist für die Allgemeinheit zu gefährlich, sagt das Schifffahrtsamt. Die Behörde will baulich nichts ändern und lehnt ein Angebot der Gemeinde dankend ab.
Seit Juli 2018  ist der Wehrsteg über den Main von Knetzgau auf die Augsfelder Seite und umgekehrt für die Öffentlichkeit gesperrt. Allen Hoffnungen und Forderungen zum Trotz wird sich daran nichts mehr ändern.
Foto: René Ruprecht | Seit Juli 2018  ist der Wehrsteg über den Main von Knetzgau auf die Augsfelder Seite und umgekehrt für die Öffentlichkeit gesperrt. Allen Hoffnungen und Forderungen zum Trotz wird sich daran nichts mehr ändern.
Martin Sage
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:06 Uhr

Zu Fuß oder mit dem Fahrrad von Knetzgau über den Main hinweg in die Mainauen und Richtung Augsfeld, und das weitgehend ungestört vom Kraftverkehr: Jahrzehntelang war dies der Bevölkerung über den Steg am Knetzgauer Wehr mit anschließender Brücke über die Bootsschleuse möglich. Seit Juli 2018 ist das beliebte Sprungbrett über den Main gesperrt. Das sind immerhin schon drei Jahre. Doch trotz allen Verdrusses und aller Beschwerden über diese Sperrung sind viele Bürgerinnen und Bürger bisher davon ausgegangen, dass die Überquerung des Mains irgendwann wieder freigegeben werden. Weil es tatsächlich Sanierungsmaßnahmen gab. Dem ist aber nicht so.

"Sicherlich war das eine super Sache, dass die Öffentlichkeit den Steg mit nutzen konnte", sagte am Freitag Johannes Lohnstein, Fachgebietsleiter Schifffahrt beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA Main, Schweinfurt) zur Redaktion. Doch das sei nicht sein eigentlicher Zweck. Der Sinn des Stegs ist, dass die Mitarbeiter zum Betriebsgebäude und überall sonst am Kraftwerk kommen, wo etwas zu tun ist, Wartungsarbeiten oder Reparaturen etwa. Dass sich hier auch Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer bewegen durften, sei "ein Bonus" gewesen. "Der Steg ist eben ein Arbeitssteg", erklärt Lohnstein.

Wenn 'bis auf weiteres' 100 Jahre plus X bedeuten: Der Knetzgauer Wehrsteg steht Fußgängern und Radfahrern nicht mehr zur Verfügung.
Foto: René Ruprecht | Wenn "bis auf weiteres" 100 Jahre plus X bedeuten: Der Knetzgauer Wehrsteg steht Fußgängern und Radfahrern nicht mehr zur Verfügung.

Was den Arbeitsschutz anbelangt, so erfüllt der Wehrsteg die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Für die öffentliche Nutzung gilt dies nicht. Hier sind nach heutiger Gesetzeslage nicht nur die Geländer zu niedrig. Experten scheinen zu glauben, dass im Falle des Falles tatsächlich Radfahrer "über Bord" gehen könnten. Und dort, wo es Stabgeländer gibt, sind die Abstände von Stab zu Stab zu groß. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Kind seinen Kopf hindurchstreckt, dann stecken bleibt oder - noch viel schlimmer - ganz hindurchfällt. Und es wird Buben und Mädchen zu leicht gemacht, über die Geländer beziehungsweise die Brüstungen zu klettern.

"Für die Arbeit reicht es, für die Öffentlichkeit nicht"

Wie immer die Details sein mögen, Johannes Lohnstein fasst den sicherheitsrechtlichen Rahmen wie folgt zusammen: "Für die Arbeit reicht es, für die Öffentlichkeit nicht". Weil der Steg aber nun einmal ein Arbeitssteg ist, sieht das WSA Main keinen Anlass, in bauliche Veränderungen zu investieren. Und hat vermutlich auch keine Berechtigung dazu.

Da hilft auch kein Lösungsvorschlag der Gemeinde Knetzgau: "Wir haben angeboten, die Versicherungspflicht für die Nutzung zu übernehmen", gab Bürgermeister Stefan Paulus gegenüber der Redaktion an. Aber dazu sei der Bund als Eigentümer nicht bereit gewesen.

WSA Main: "Kein Gericht würde uns aus der Pflicht entlassen"

Und Johannes Lohnstein erklärte, warum: "Selbst wenn wir auf das Angebot eingehen würden, würde uns kein Gericht aus der Pflicht entlassen, wenn etwas passiert. Denn wir wissen ja genau, dass die Sicherheitsvorkehrungen für öffentliche Nutzung nicht reichen." Da sei es schlicht und einfach unmöglich, die Verantwortung an Dritte zu übertragen. 

1958 wurde die Staustufe Knetzgau gebaut. Für die Menschen diesseits und jenseits von Bootsschleuse und Kraftwerk Knetzgau ist also vor drei Jahren ein 60-jähriges Kapitel Geschichte beendet worden -mit einem Ergebnis, das die freie Bewegung zu Fuß oder per Rad deutlich eingeschränkt hat. 

 
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  • W. B.
    Armes Deutschland, die Vorschriften! Vielleicht organisiert Frau Bär ein Flugtaxi?
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  • J. S.
    Wieso armes Deutschland? Sicherheit geht nun mal vor. Wenn die Vorschriften nicht beachtet werden, muss man halt zu "härteren" Mitteln greifen. Das lernen schon Kinder von klein auf. Man muss nicht immer erst durch Schaden klug werden. Es gilt der Grundsatz und die Grundpflicht, alles zu tun, dass keiner zu Schaden kommt. Wie so oft hilft dann nur noch Wegsperren, Sachen weggehmen und dergleichen mehr. Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht landen nicht selten vor Gericht. Und die "Schmerzensgelder" werden immer größer. Warum für den "Spaß" anderer den Kopf und den Geldbeutel hinhalten. Oft mals wird es dann einem nicht einmal gedankt. Der Gang zum Anwalt ist dann schnell getan. Man ist dann auf einmal Beschuldigter. Tja ohne Vorschriften geht es nun mal nicht. Das Wort gehen ist hier doppeldeutig. "Nichts geht mehr hier über den Main". Aus gutem Grund.
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