Dass ein Gemeinderat sich mit privaten Bauanträgen beschäftigen muss, ist eigentlich ein normaler Vorgang. Dennoch gelang es in der vergangenen Woche einem Bürger, die Ratsmitglieder in Theres mit einem solchen Antrag zu verärgern. Der Grund: Das Gebäude, um das es geht, steht längst. Denn statt wie üblich einen Antrag zu stellen und erst mit dem Bau zu beginnen, wenn ein positiver Bescheid vorliegt, hatte der Bauwerber den Antrag erst im Nachhinein gestellt.
Es geht dabei um eine Lagerhalle zur Unterstellung landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen im Ortsteil Buch. Glaubt man den Sitzungsunterlagen aus dem Thereser Gemeinderat, so war es das Bauamt des Landratsamtes, das den Mann aufforderte, für seine zunächst schwarz gebaute Halle nachträglich noch einen Bauantrag zu stellen.
Letztlich muss das Landratsamt entscheiden
Letztlich ist es auch das Landratsamt, das in diesem Fall über eine Baugenehmigung zu entscheiden hat. Aufgabe der Gemeinde Theres ist es demnach, den Bauantrag an die Kreisbehörde weiterzuleiten und dabei mitzuteilen, ob der Gemeinderat mit dem Bauvorhaben einverstanden ist oder nicht.
Ursprünglich war in den Sitzungsunterlagen ein Beschlussvorschlag enthalten, mit dem die Gemeinde ihr Einverständnis erteilt hätte. In der Sitzung brachten allerdings mehrere Ratsmitglieder ihren Unmut zum Ausdruck: Es gehe einfach nicht, dass ein Bauantrag erst gestellt wird, wenn das Gebäude längst steht. Bürgermeister Matthias Schneider (CSU) sagte schließlich: "Wir können da ruhig mal ein Zeichen setzen."
Keine Zustimmung von Seiten der Gemeinde
So beschloss das Gremium schließlich einstimmig, das Einverständnis nicht zu erteilen. Damit ist der Bauantrag zwar noch nicht abgelehnt, allerdings bekommt das Landratsamt, das letztlich über die Baugenehmigung entscheiden muss, die Nachricht, dass der Gemeinderat sich gegen die Lagerhalle ausgesprochen hat.