Breitbrunn hat keinen Bürgermeisterkandidaten. Vor einem guten halben Jahr hat das noch anders ausgesehen, erzählt die derzeitige Amtsinhaberin Gertrud Bühl im Gespräch mit dieser Redaktion. "Ich habe rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, das ich im Frühjahr 70 Jahre alt werde. Und dann muss mal Schluss sein. Kein Berufstätiger arbeitet mehr in diesem Alter." Sie habe deshalb auch schon beizeiten ihre Fühler nach einem geeigneten Nachfolger ausgestreckt und sei schließlich fündig geworden. Eigentlich sei die Nachfolgefrage aufs Beste geregelt gewesen. Aber dann sollte alles anders kommen.
Der Kandidat in spe musste wegen Krankheit absagen
Der Auserwählte sollte schon im September 2019 nominiert werden. Er hatte bis dahin bereits zwei der vier im Breitbrunner Gemeinderat vertretenen Listen hinter sich vereinigen können, wollte jedoch einen noch größeren Konsens, so die Bürgermeisterin. Es gab also Verhandlungen mit den beiden übrigen Listen, und nicht zuletzt durch das Engagement des Kandidaten in spe gelang es, eine einzige Liste "Bürgergemeinschaft" aus den vorherigen vier Listen auf die Beine zu stellen. Die Nominierung des künftigen Bürgermeisters wurde daraufhin für 7. Dezember anberaumt. Alles schien seinen Weg zu gehen. Aber der Mensch denkt und das Schicksal lenkt. Kurz vor seiner Nominierung musste der Kandidatenanwärter aus gewichtigen gesundheitlichen Gründen seine Ambitionen begraben. Damit gab es nun in Breitbrunn eine Einheitsliste, aber keinen Bürgermeisterkandidaten. "Wir halten aber an der einen Liste fest", so Gertrud Bühl. "Da sind wirklich sehr gute Leute drauf."
Mit vier Leuten konkrete Gespräche geführt
"Ich habe danach noch mit vier Leuten konkrete Gespräche geführt", so die Bürgermeisterin. Aber entweder die Ehepartner oder der Chef waren mit der zusätzlichen Belastung der Angesprochenen oder deren künftiger Halbtagstätigkeit nicht einverstanden. Und für einen hauptamtlichen Bürgermeister ist Breitbrunn mit seinen 1025 Einwohnern zu klein. Erschwerend kam hinzu, so Bühl, dass über den Jahreswechsel mit den Feiertagen und den Ferien die Möglichkeiten der Suche stark eingeschränkt waren. So steht im Moment fest: "Wir haben keinen Kandidaten." Die Gemeinde könnte nun eine Verlängerung der Nominierungsfrist bis 30. Januar beantragen, das ist der 45. Tag vor der Kommunalwahl, die am 15. März stattfindet.
"Ich glaube nicht mehr daran, bis zu diesem Termin noch jemanden zu finden. Wir suchen zwar weiter, aber wer sich bis jetzt noch nicht bereit erklärt hat...", so Gertrud Bühl realistisch. "Es läuft wohl auf eine Urwahl hinaus. Und da gibt es ein paar Leute, die favorisiert werden können." Die Gesamtsituation bedrücke sie allerdings schon, sagt die Bürgermeisterin. Sie hält es durchaus für möglich, dass ein Vierteljahr nach der Urwahl noch einmal eine Bürgermeisterwahl in Breitbrunn durchgeführt werden könnte. "Bis dahin sollten wir aber einen Kandidaten gefunden haben", siegt schließlich doch der Optimist in Gertrud Bühl.
Das sagt der Jurist
Auf Anfrage dieser Redaktion teilt für die Aufsichtsbehörde die Sprecherin des Landratsamtes Haßberge, Moni Göhr, zum Procedere der Bürgermeisterwahl mit: "Bis 23. Januar, 18 Uhr, müssen die Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Findet sich bis dahin kein Kandidat, gibt es eine Nachfrist bis zum 30. Januar, 18 Uhr. Gibt es dann immer noch niemanden, der Bürgermeister werden will, bekommen die Bürger am Tag der Wahl einen leeren Stimmzettel, auf den sie selbst eine Person schreiben können. Wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, ist Bürgermeister, sofern er die Wahl innerhalb von zwei Wochen schriftlich annimmt. Tut er das nicht, gilt die Wahl als abgelehnt."
Neuwahl frühestens Mitte Juni
Dann fände eine Neuwahl statt. "Da Neuwahlen einen gewissen verwaltungsmäßigen Vorlauf benötigen", so die Behördensprecherin, "könnte diese frühestens Mitte Juni stattfinden. Dann hätte Breitbrunn in diesem Fall am 1. Mai zwar einen Gemeinderat, aber keinen ersten Bürgermeister. Damit bleibt in allerletzter Konsequenz nur die Anwendung von Artikel 114 der Gemeindeordnung. Das Landratsamt bestellt einen Beauftragten, der die konstituierende Sitzung des Gemeinderates leitet, in der dann ein zweiter und gegebenenfalls ein dritter Bürgermeister gewählt werden, die bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte übernehmen. Würden sich auch diese nicht finden, so handelt im absoluten Notfall die Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde."