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Kreis Haßberge
Haßbergkreis: 15-Kilometer-Beschränkung wird aufgehoben
Nachdem der Inzidenzwert den siebten Tag in Folge unter der 200-er-Marke liegt, erklärt das Landratsamt die Einschränkung des Bewegungsradius' ab Mitternacht für hinfällig.
Eltmann 16, Schweinfurt 22 Kilometer. Nur zwei Ziele, die von Haßfurt ab morgen nun wieder 'legal' zu erreichen sind, nachdem die 15-Kilometer-Beschränkung  um Mitternacht aufgehoben wird. 
Foto: René Ruprecht | Eltmann 16, Schweinfurt 22 Kilometer. Nur zwei Ziele, die von Haßfurt ab morgen nun wieder "legal" zu erreichen sind, nachdem die 15-Kilometer-Beschränkung  um Mitternacht aufgehoben wird. 
Matthias Lewin
 |  aktualisiert: 14.02.2024 20:40 Uhr

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet elf Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2177 (Stand: 18. Januar 2021, 15.00 Uhr). 1880 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 244 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Zurzeit werden 19 Personen stationär im Krankenhaus behandelt, davon vier auf der Intensivstation. 53 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 269 Personen.

Die 7-Tagesinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 125,6 (Stand: Montag, 18. Januar, 0.00 Uhr. Nachdem der Inzidenz-Wert von 200 jetzt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, hebt der Landkreis Haßberge die „15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge wieder auf. Das heißt konkret: Ab Dienstag, 19. Januar, 0.00 Uhr, ist der Bewegungsradius der Landkreisbevölkerung nicht mehr eingeschränkt, meldet das Gesundheitsamt.

„Die Tendenz ist erfreulich, die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis ist in den letzten Tagen gesunken. Wir hoffen, dass dieser Trend anhält“, sagt Landrat Wilhelm Schneider dazu. „Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Wir dürfen nicht nachlässig werden. Wir brauchen weiterhin viel Geduld und Durchhaltevermögen. Deswegen appelliere ich an Sie alle: Bleiben Sie, wann immer es möglich ist, zuhause! Halten Sie Ihre privaten und beruflichen Kontakte so gering wie nur irgendwie möglich. Halten Sie sich an die Abstands- und Hygiene-Regeln sowie an die Kontaktbeschränkungen. Die Corona-Pandemie ist eine große Bewährungsprobe für uns alle. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir diese Herausforderung gemeinsam gut meistern werden. Vielen Dank, dass Sie sich solidarisch zeigen“, zitiert die Pressemitteilung des Gesundheitsamt den Landkreischef.

Weiterhin gilt aber die FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in Handels- und Dienstleistungsbetrieben. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen mit ein, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, so das Amt in der Pressemitteilung. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr unter Tel.: (0 95 21) 27-600 erreichbar.

Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr unter Tel.: (0 89) 12 22 20 zur Verfügung steht. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.

 
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