zurück
Goßmannsdorf
Goßmannsdorfer See wird zur Talsperre: Umwidmung bringt Badespaß zurück
In einem Löschteich konnte die Stadt Hofheim das Baden nicht erlauben, doch in einer Talsperre kann sie es. Somit ist nun der Badebetrieb in Goßmannsdorf wieder erlaubt.
Der Goßmannsdorfer See zählt nicht mehr als Löschteich, sondern als Talsperre, in der das Baden wieder erlaubt ist.
Foto: Martin Schweiger | Der Goßmannsdorfer See zählt nicht mehr als Löschteich, sondern als Talsperre, in der das Baden wieder erlaubt ist.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Der Goßmannsdorfer See ist "befördert" worden. Er ist kein einfacher Löschteich mehr. Seit kurzem ist er nämlich offiziell eine Talsperre. Genauer gesagt heißt er jetzt "Längenbachtalsperre". Und das hat Auswirkungen. Denn nun gilt der See als natürliches Gewässer, was zur Folge hat, dass das Baden auf eigene Gefahr erlaubt ist.

Hohe Strafe für einen hessischen Bürgermeister

Wir blicken zurück: In einem ungesicherten Löschteich ertranken im Jahr 2016 drei Geschwister. Der Oberbürgermeister des Ortes in Hessen wurde dafür zur Verantwortung gezogen. Das Amtsgericht Schwalmstadt verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro, allerdings auf Bewährung. Zahlen muss er zudem 4000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Laut Gericht habe er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise.

Bis 2019 war der Goßmannsdorfer See ein beliebtes Badegewässer, 2020 musste die Stadt jedoch das Baden untersagen. Nun ist es wieder erlaubt.
Foto: Martin Schweiger | Bis 2019 war der Goßmannsdorfer See ein beliebtes Badegewässer, 2020 musste die Stadt jedoch das Baden untersagen. Nun ist es wieder erlaubt.

Hofheims Bürgermeister Wolfgang Borst reagierte nach dem Urteil sofort: Der See in Goßmannsdorf wurde für das Baden gesperrt. Eine Bretterwand verhinderte den Zugang zum großen Badesteg. Die Bretterwand wurde zur Klagemauer, weil viele Badegäste ihren Unmut in Form von Zetteln darauf äußerten. "Freiheit für unseren Gossisee", forderte ein Badegast. "Gegen den Regulierungswahn! Für mehr Selbstbestimmung! Sagt Nein zum Badeverbot!", fordert ein anderer. "Was müssen die Menschen in diesem Staat noch alles hinnehmen?", schrieb ein Dritter.

Stadt ist nicht mehr für Badeunfälle haftbar

Doch nach rund einem Jahr kam die plötzliche Wende, die Borst im Gespräch mit dieser Redaktion näher erläutert. Die Widmung als Feuerlöschteich sei ausgelaufen, sagte er. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen habe den See untersucht und sei zum Schluss gekommen, dass es sich bei dem See um eine "Talsperre der Klasse 2" handelt. Damit er auch eine Talsperre bleibt, gibt es eine Auflage, die das Amt verfügt hat: Der Zufluss zum Längenbach muss mindestens einen Liter pro Sekunde betragen. Der Längenbach kommt von den Haßbergen, fließt durch den See und von dort aus durch ein "Mönchsbauwerk" durch Rohre hindurch unter den Äckern bis nach Goßmannsdorf, wo er wieder zu Tage tritt und als Bach weiterfließt.

Auf die Holzpfosten im Wasser wird kein Steg mehr montiert. Denn sonst müsste die Stadt Hofheim die Verantwortung für die Sicherheit der Badenden übernehmen.
Foto: Martin Schweiger | Auf die Holzpfosten im Wasser wird kein Steg mehr montiert. Denn sonst müsste die Stadt Hofheim die Verantwortung für die Sicherheit der Badenden übernehmen.

Die Umwidmung vom Löschteich zur Talsperre hat eine entscheidende Folge. Denn nun gilt der See wieder als natürliches Gewässer, in dem auf eigene Gefahr gebadet werden darf. Auflagen für einen Löschteich, der umzäunt sein muss und wo Baden nur unter Aufsicht möglich ist, entfallen. Zudem ist die Stadt nicht mehr für Badeunfälle haftbar.

Keine Einrichtungen für Badegäste

Allerdings darf die Stadt Hofheim keine Einrichtungen einbauen, wie Badestege oder auch eine geplante Flachwasserzone für den leichteren Einstieg für Nichtschwimmer. Denn dafür müsste sie sonst wieder die Verantwortung übernehmen und könnte wieder haftbar gemacht werden. Daher bleiben die vorhandenen Holzpfosten zwar im See. Holzdielen werden darauf aber nicht mehr geschraubt, damit sie nicht als Steg genutzt werden. Bürgermeister Borst begrüßt die erfreuliche Entwicklung. Er bittet aber die Badegäste um Einhaltung der Corona-Regeln.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Goßmannsdorf
Martin Schweiger
Badeunfälle
Bürgermeister und Oberbürgermeister
Gefahren
Geldstrafen
Seen
Staaten
Stadt Hofheim
Städte
Talsperren
Wasserwirtschaftsämter
Wolfgang Borst
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • GWM
    Auch wenn ich mich persönlich sehr darüber freue,
    dass in diesem Gewässer,
    ich nenne es weiterhin den Großmannsdorfer See,
    nun das Baden wieder möglich ist,
    wenn auch ohne Steg:

    Ich bin immernoch am Kopfschütteln,
    wie in diesem Land gehandelt wird.
    Am See hat sich seit 30 Jahren kaum etwas geändert,
    außer der Name.

    Im Großmannsdorfer See mit Badesteg und Grillhaus konnte man Baden,
    alles prima;
    im Feuerlöschteich Gosmannsdorf mit Bretterwand ist das Baden strengstens untersagt,
    und jetzt,
    in der Längenbach-Talsperre bei Großmannsdorf,
    gibt's zwar keinen Steg mehr,
    aber der Bürgermeister wird nicht mehr in Haftung genommen,
    sollte doch mal ein erlaubterweise Badender zu Schaden kommen.

    Da sieht man schon ziemlich gut an diesem Beispiel, was Sprache ausmachen kann.

    Es kommt halt auf den Namen an, ob man gefährlich oder harmlos ist.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten