Der Goßmannsdorfer See ist "befördert" worden. Er ist kein einfacher Löschteich mehr. Seit kurzem ist er nämlich offiziell eine Talsperre. Genauer gesagt heißt er jetzt "Längenbachtalsperre". Und das hat Auswirkungen. Denn nun gilt der See als natürliches Gewässer, was zur Folge hat, dass das Baden auf eigene Gefahr erlaubt ist.
Hohe Strafe für einen hessischen Bürgermeister
Wir blicken zurück: In einem ungesicherten Löschteich ertranken im Jahr 2016 drei Geschwister. Der Oberbürgermeister des Ortes in Hessen wurde dafür zur Verantwortung gezogen. Das Amtsgericht Schwalmstadt verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro, allerdings auf Bewährung. Zahlen muss er zudem 4000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Laut Gericht habe er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise.
Hofheims Bürgermeister Wolfgang Borst reagierte nach dem Urteil sofort: Der See in Goßmannsdorf wurde für das Baden gesperrt. Eine Bretterwand verhinderte den Zugang zum großen Badesteg. Die Bretterwand wurde zur Klagemauer, weil viele Badegäste ihren Unmut in Form von Zetteln darauf äußerten. "Freiheit für unseren Gossisee", forderte ein Badegast. "Gegen den Regulierungswahn! Für mehr Selbstbestimmung! Sagt Nein zum Badeverbot!", fordert ein anderer. "Was müssen die Menschen in diesem Staat noch alles hinnehmen?", schrieb ein Dritter.
Stadt ist nicht mehr für Badeunfälle haftbar
Doch nach rund einem Jahr kam die plötzliche Wende, die Borst im Gespräch mit dieser Redaktion näher erläutert. Die Widmung als Feuerlöschteich sei ausgelaufen, sagte er. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen habe den See untersucht und sei zum Schluss gekommen, dass es sich bei dem See um eine "Talsperre der Klasse 2" handelt. Damit er auch eine Talsperre bleibt, gibt es eine Auflage, die das Amt verfügt hat: Der Zufluss zum Längenbach muss mindestens einen Liter pro Sekunde betragen. Der Längenbach kommt von den Haßbergen, fließt durch den See und von dort aus durch ein "Mönchsbauwerk" durch Rohre hindurch unter den Äckern bis nach Goßmannsdorf, wo er wieder zu Tage tritt und als Bach weiterfließt.
Die Umwidmung vom Löschteich zur Talsperre hat eine entscheidende Folge. Denn nun gilt der See wieder als natürliches Gewässer, in dem auf eigene Gefahr gebadet werden darf. Auflagen für einen Löschteich, der umzäunt sein muss und wo Baden nur unter Aufsicht möglich ist, entfallen. Zudem ist die Stadt nicht mehr für Badeunfälle haftbar.
Keine Einrichtungen für Badegäste
Allerdings darf die Stadt Hofheim keine Einrichtungen einbauen, wie Badestege oder auch eine geplante Flachwasserzone für den leichteren Einstieg für Nichtschwimmer. Denn dafür müsste sie sonst wieder die Verantwortung übernehmen und könnte wieder haftbar gemacht werden. Daher bleiben die vorhandenen Holzpfosten zwar im See. Holzdielen werden darauf aber nicht mehr geschraubt, damit sie nicht als Steg genutzt werden. Bürgermeister Borst begrüßt die erfreuliche Entwicklung. Er bittet aber die Badegäste um Einhaltung der Corona-Regeln.
dass in diesem Gewässer,
ich nenne es weiterhin den Großmannsdorfer See,
nun das Baden wieder möglich ist,
wenn auch ohne Steg:
Ich bin immernoch am Kopfschütteln,
wie in diesem Land gehandelt wird.
Am See hat sich seit 30 Jahren kaum etwas geändert,
außer der Name.
Im Großmannsdorfer See mit Badesteg und Grillhaus konnte man Baden,
alles prima;
im Feuerlöschteich Gosmannsdorf mit Bretterwand ist das Baden strengstens untersagt,
und jetzt,
in der Längenbach-Talsperre bei Großmannsdorf,
gibt's zwar keinen Steg mehr,
aber der Bürgermeister wird nicht mehr in Haftung genommen,
sollte doch mal ein erlaubterweise Badender zu Schaden kommen.
Da sieht man schon ziemlich gut an diesem Beispiel, was Sprache ausmachen kann.
Es kommt halt auf den Namen an, ob man gefährlich oder harmlos ist.