Im Jahr 1995 baute ein heute 53-jähriger Angestellter aus dem nördlichen Landkreis zusammen mit seiner Frau ein Einfamilienwohnhaus. Beim Ausheben der Baugrube fand er eine verrostete Pistole, Kaliber 7, Baujahr 1943, ohne Munition. Dass ihn das Alteisen fast 30 Jahr später auf die Anklagebank des Amtsgerichts bringen sollte, ahnte er damals nicht. Sein Fehler: er hängte die Waffe in seiner Werkstatt an die Wand als Erinnerung an die Bauzeit.
Am 2. April vergangenen Jahres erblickte ein Polizeibeamter das Corpus delikti. Der nicht vorbestrafte 53-Jährige erhielt einen Strafbefehl über 3150 Euro wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Er legte Einspruch ein und musste daher am Mittwoch erstmals in seinem Leben auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen.
Waffe sei nicht schussfähig gewesen
Dort belehrte ihn der Vorsitzende Richter Patrick Keller, dass Waffenbesitz bei der Staatsanwaltschaft Bamberg eine rote Linie darstelle und es eine Verfahrenseinstellung in diesem Anlagepunkt noch nicht gab.
Der Angeklagte bedauerte den Vorfall. Er sei "fix und fertig" seitdem die Pistole entdeckt und abgeholt wurde, sagte er dem Gericht. Sein Verteidiger Steffen Vogel betonte, dass von der Waffe nie eine Gefahr ausgegangen sei. Sie sei nicht schussfähig gewesen. Daher habe sie sein Mandant nie beachtet und habe sogar einen Schaukasten für sie bauen wollen.
Dass die Waffe überhaupt von einem Polizeibeamten entdeckt wurde, liegt an einem Streit zwischen den Eheleuten. Der Angeklagte gab an, er sei damals eifersüchtig auf seine Ehefrau gewesen. Es sei zum Streit gekommen. Die Frau habe das Haus im Streit verlassen. Als sie wieder kam, habe er sie nicht ins Haus gelassen. Der Sohn habe daraufhin die Polizei gerufen. Als die Ordnungshüter eintrafen, habe der Sohn sie darauf hingewiesen, dass der Vater eine Pistole in der Werkstatt aufbewahrt.
Pistole wird eingezogen
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Waffe durch das Bundeskriminalamt zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Angeklagte hätte die Waffe sofort bei der Polizei abgeben müssen, wie es das Gesetz vorschreibt. Ihn nun jedoch nach fast 30 Jahren zu verurteilen, erachtete der Richter jedoch nicht für nötig, zumal der Angeklagte unheilbar erkrankt ist. Die Anklagevertreterin stimmte einer Verfahrenseinstellung zu. Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz im Landkreis zahlen. Die Waffe bekommt er nicht zurück. Sie wird eingezogen.