Sie liegen sich in den Armen, weinend vor Freude, dass der belastende Prozess nun endlich ein Ende gefunden hat. Die Erleichterung ist beim 14-jährigen Opfer des jahrelangen sexuellen Missbrauchs sichtbar. Man hat der Jugendlichen geglaubt. Ihr Peiniger muss für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Nun kann sie sich endlich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen, um das "unfassbare Leid" zu verarbeiten. An ihrer Seite die Familienangehörigen, die in all den Monaten seit der Verhaftung des ehemaligen Polizeibeamten zu dem Mädchen gehalten haben.
Über Jahre hinweg an der Enkeltochter vergangen
Eine knappe halbe Stunde hat die Vorsitzende Richterin Marion Schmidt erläutert, warum der 66-jährige Angeklagte sich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung, des sexuellen Misssbrauchs von Schutzbefohlenen, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Übegriffs schuldig gemacht hat. Der Angeklagte habe sich "über Jahre hinweg an seiner Enkelin vergangen" und ihr dabei den Einduck vermittelt, das sei ganz normal. Zum einen in seinem eigenen Schlafzimmer, während seine zweite Ehefrau gearbeitet hat. Zum anderen während einer Urlaubsreise mit dem Wohnmobil innerhalb von Deutschland.
Er habe die Enkeltochter gedemütigt, erniedrigt und zu einem Objekt seiner sexuellen Handlungen degradiert. "Es war eine Vielzahl an Fällen über einen langen Zeitraum hinweg". Im Laufe der Zeit seien die Übergriffe immer schlimmer geworden. "Er testete aus, wie weit er gehen konnte und vertraute darauf, dass sie es für sich behalten würde." Mitunter habe er körperliche Gewalt eingesetzt, allerdings nur im geringfügigen Maße. Es habe lange gedauert, bis das Mädchen den Mut gefunden habe, sich einem Erwachsenen zu offenbaren.
Zu Beginn des Prozesses hätte der Angeklagte einen Großteil der Vorwürfe noch abgestritten und in erschreckender Weise verharmlost. Erst am vierten Verhandlungstag habe er sich entschlossen, die Taten zuzugeben und sich zu entschuldigen. "Diese Hängepartie hat meine Mandantin sehr belastet", so Rechtsanwalt Jürgen Scholl aus Schweinfurt. Nun sei aber klar, dass jeder, auch Polizeibeamte, die sich an Kindern vergingen, mit harten Strafen rechnen müssten.
Verurteilter wird wohl eine Sexualtherapie machen
Der Angeklagte habe auch seine Bereitschaft signalisiert, sich einer Sexualtherapie zu stellen. Diese Behandlung dauert üblicherweise drei bis vier Jahre. Für den Angeklagten ist das Ganze auch ein finanzielles Desaster. Er muss nicht nur die ganz erheblichen Prozesskosten berappen. Er hat auch 10.000 Euro als Schmerzensgeld angezahlt. Und seine Pension in Höhe von schätzungsweise 3000 Euro dürfte der Mann nach diesem Urteil wohl auch verlieren.