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Rentweinsdorf
Ein Mann mit hellem Auto soll in Rentweinsdorf ein Kind angesprochen haben: Das sagt die Polizei Ebern dazu
Im Internet werden Meldungen geteilt, dass in Rentweinsdorf ein Kind von einem Mann angesprochen wurde. Was die Polizei Ebern zum Vorfall sagt.
Kinder sollen nicht bei fremden Personen ins Auto steigen, rät die Polizei.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolfoto) | Kinder sollen nicht bei fremden Personen ins Auto steigen, rät die Polizei.
Naomi Petsch
 |  aktualisiert: 05.10.2024 02:39 Uhr

In den Sozialen Medien wird derzeit ein Beitrag geteilt, in dem gewarnt wird: In Rentweinsdorf soll am Freitag ein Mann in einem weißen Auto unterwegs gewesen sein und im Marktsaalgarten ein Kind angesprochen haben. Der Mann soll ausgestiegen sein und das Kind dazu animiert haben, in das Auto zu steigen. Das Kind habe richtig reagiert, sei fortgelaufen und habe die seine Mutter informiert. Was ist dran an dem Warnhinweis? Die Redaktion hat bei der Polizeiinspektion Ebern nachgefragt.

Die Beamten bestätigen, dass zu besagtem Vorfall eine Meldung eingegangen ist. Die Mutter des Kindes habe die Beamtinnen und Beamten informiert. Laut den Informationen, die die Polizei erhalten hat, sollen in dem Auto ein Mann und eine Frau gesessen haben. Bestätigen, dass tatsächlich Personen unterwegs sind und Kinder ansprechen, könnten die Beamten nach eigenen Angaben aber bislang nicht.

Polizei will vermehrt Streife fahren

Die Beamtinnen und Beamten wolle nun aber vermehrt Streife fahren und in Rentweinsdorf Ausschau halten. Die Polizei nehme solche Vorfälle immer ernst, teilt die Polizeiinspektion Ebern mit. Generell raten die Beamtinnen und Beamten dazu, dass Eltern ihre Kinder bei diesem Thema sensibilisieren sollen. Mädchen und Jungen sollen nicht bei fremden Personen ins Auto steigen oder mit unbekannten Personen mitgehen, sondern nach Hause gehen und die Eltern informieren. Die Eltern sollten zu Hause dann zwingend nachfassen.

Immer wieder gibt es Falschmeldungen, dass Personen mit Transporten unterwegs sein sollen und Kinder ansprechen, wie die Polizei mitteilt. Besonders häufig passiere dies am Schulanfang. Im vergangenen Jahr gab es beispielsweise die Warnung, dass ein Mann mit einem weißen Lieferwagen in Maroldsweisach und in Ebelsbach Kinder angesprochen haben soll.

Wie Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vorbeugen können

Im Internet ist auf der Website der bayerischen Polizei eine Zusammenfassung des Polizeipräsidiums Unterfranken zu finden, in der beschrieben ist, was Eltern vorbeugend unternehmen können, für den Fall, dass ihr Kind von einem Fremden angesprochen wird.

Folgende Tipps sind dort gelistet:
Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit und zum Einhalten getroffener Absprachen an. Vereinbaren Sie einen festen Schulweg. Schicken Sie Ihr Kind immer gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule. Suchen Sie mit Ihrem Kind nach sogenannten "Rettungsinseln" (etwa Geschäfte, Arztpraxen oder Mehrfamilienhäuser), wo es sich Hilfe holen kann.

Bringen Sie den Namen Ihres Kindes nicht von außen sichtbar auf der Kleidung oder dem Schulranzen an. Lernen Sie mit Ihrem Kind den kostenlosen Notruf der Polizei (110) sowie die Telefonnummern von ein bis zwei Familienangehörigen auswendig. Üben Sie mit Ihrem Kind das Absetzen eines Notrufs. Üben Sie mit Ihrem Kind eine altersgerechte Beschreibung von Personen und Fahrzeugen.

Sagen Sie Ihrem Kind, dass es Zurufe und Aufforderungen von Fremden ignorieren soll; Fremde immer mit "Sie" ansprechen soll; von Fremden keine Geschenke, Belohnungen, etc. annehmen beziehungsweise sich durch Versprechungen nicht zum Mitgehen überreden lassen soll; nie zu einem Fremden ins Fahrzeug einsteigen soll. Erklären Sie Ihrem Kind, dass Sie auch im Notfall keinen Fremden beauftragen würden, es abzuholen.

Üben Sie mit Ihrem Kind, Distanz zu Fahrzeugen zu halten. Es darf auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten. Und: Täter sind bestrebt, den Kontakt zum Kind unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt aufzubauen. Trainieren Sie mit Ihrem Kind zum Beispiel im Rollenspiel geeignetes Verhalten: Lautes Schreien um Hilfe; laut und deutlich "Lassen Sie mich los" sagen; gegebenenfalls körperliche Gegenwehr; Wegrennen (Fluchtregel der "3 L": Licht, Lärm, Leute); Ansprechen von Hilfspersonen.

Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse anvertrauen kann. Reagieren Sie nicht mit Schimpfen. Ihr Kind wird sich im Wiederholungsfall unter Umständen nicht erneut an Sie wenden. Bestärken Sie Ihr Kind darin, seiner Wahrnehmung und seinem Gefühl zu vertrauen. Selbstvertrauen ist ein wirksamer Schutz.

Die komplette Zusammenfassung ist im Internet über die Website der bayerischen Polizei abrufbar (Faltblätter und Broschüren: Ansprechen von Kindern durch Fremde).

Wichtig zu beachten ist außerdem, dass Kinder das Wort "fremd" unter Umständen anders interpretieren als Erwachsene. "Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht", heißt es zum Beispiel beim Onlinemagazin "Wunderweib.de".
Quelle: bex/Polizeipräsidium Unterfranken/wunderweib.de
 
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