Wegen vierfacher Körperverletzung und Bedrohung hat das Amtsgericht einen 44-Jährigen aus dem Landkreis am vierten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Die Vorsitzende Richterin Kerstin Leitsch bezeichnete die Aussage der geschädigten Ehefrau als "glaubhaft". Nach deren Angaben vor Gericht hat der Angeklagte seine 35-jährige Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend die am Boden liegende Frau getreten. Zu einem anderen Zeitpunkt flüchtete die Geschädigte ins Badezimmer, verschloss die Tür und setzte sich auf den Boden mit dem Rücken an die Tür gelehnt. Daraufhin trat ihr Ehemann die Tür ein und verletzte dabei seine Frau. Bei einer weiteren Gelegenheit warf er ihr die Fernbedienung des Fernsehers an den Hinterkopf. Im Jahr 2015 schlug er ihr im Streit einen Wasserkocher auf den Kopf, wodurch sie eine Platzwunde erlitt.
Erst nach 15 Jahre flüchtete die Frau nach Bamberg
Bereits nach zwei Wochen habe sie ihn verlassen wollen, sagte die Ehefrau im Zeugenstand. Der Angeklagte habe ihr eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt: "Du gehst nirgendwo hin". Im Mai vergangenen Jahres floh die fünffache Mutter schließlich nach 15 Jahren Ehe-Martyrium ins Frauenhaus nach Bamberg und erstattete Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann.
Der hüllte sich vor Gericht in Schweigen. Auch das Urteil nahm er regungslos hin. Er hatte zuvor beantragt, die Glaubwürdigkeit seiner Ehefrau in einem Gutachten nachzuprüfen. Außerdem sollten die fünf gemeinsamen, minderjährigen Kinder vor Gericht aussagen. Beide Anträge lehnte das Gericht ab. Stattdessen glaubte die Vorsitzende der Geschädigten vor allem wegen der "vielen Puzzle-Teilchen" in ihrer Aussage.
Kleinigkeiten sprechen für die Wahrheit
So habe sie ein Plastikteil erwähnt, das vom Wasserkocher beim Zuschlagen abbrach. Sie erwähnte auch die Tatsache, dass ihr Mann die Platzwunde am Kopf mit Essig versorgte, sowie das abgebrochene Türscharnier der Toilette. Dies seien "Kleinigkeiten um die Kernvorwürfe, die für die Wahrheit sprechen", sagte die Richterin. Die Zeugin habe ohne Belastungseifer ausgesagt und sogar von sich aus den Kontakt ihres Mannes mit seinen Kindern ermöglicht. Dass sie erst nach 15 Jahren zur Polizei ging, sei nichts ungewöhnliches. Es sei nicht unüblich, dass häusliche Gewalt über Jahre verschwiegen wird.
Der Anklagepunkt der Leben gefährdenden Körperverletzung bestätigte sich vor Gericht nicht. Denn der Würgevorgang sei nur von sehr kurzer Dauer gewesen. Es seien keine Würgemale sichtbar gewesen.
Zu Lasten des Angeklagten geht sein umfangreicher Bundeszentralregisterauszug mit 14 Einträgen, davon zwei einschlägigen Körperverletzungsdelikte. Der Angeklagte habe seiner Frau über Jahre hinweg ein Martyrium zugemutet und "erhebliche Rückfallgeschwindigkeit" bewiesen. Besondere Umstände, die eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen, sehe sie "in keiner Weise" für den arbeitslosen und hoch verschuldeten Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.