
Als ein 38-jähriger Angeklagter und seine Noch-Ehefrau am Dienstag im Foyer des Amtsgerichts vor einer Gerichtsverhandlung aufeinandertreffen, würdigen sie sich keines Blickes. Zu tief sind die Gräben, die sich seit dem Juli letzten Jahres aufgetan haben. Im Streit drohte der 38-Jährige aus dem Maintal damals mit einem Küchenmesser in der Hand, seine Ehefrau umzubringen.
Aus Angst vor ihrem Ehemann erwirkt die Ehefrau einen Gerichtsbeschluss nach dem Gewaltschutzgesetz. Damit wird dem Mann verboten, sich seiner Frau näher als 50 Meter zu nähern. Den Beschluss erhält er per Post am 25. Juli letzten Jahres. Doch nur einen Tag später steigt der 38-Jährige über die offene Terrassentür in die Wohnung seiner nun getrennt lebenden Ehefrau, die gerade unter der Dusche steht.
Schwiegermutter macht die Haustüre nicht auf
Rund 30 Minuten hält er sich laut Anklageschrift widerrechtlich in der Wohnung auf. Einen weiteren Versuch, in die Wohnung der Ehefrau zu gelangen, unternimmt er im September vergangenen Jahres. Seine Schwiegermutter sieht ihn jedoch durchs Fenster hindurch auf die Wohnung zulaufen und macht die Haustüre nicht auf.
Nun reicht es der Ehefrau. Sie zeigt ihren Noch-Ehegatten an. Der erhält einen Strafbefehl über 110 Tagessätze zu je 40 Euro, also 4400 Euro wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Hausfriedensbruchs. Er legt Einspruch ein, weshalb er sich am Dienstag am Amtsgericht verantworten musste. Dort räumte er alle Vorwürfe weitgehend ein, war aber mit der Höhe der Strafe nicht einverstanden.
Er habe einen Blick in das Mobiltelefon seiner Frau geworfen und entdeckt, dass sie sich mit einem anderen Mann traf, während er auf die Kinder aufpassen musste, gab er zu Protokoll. Daraufhin habe er "drei Tage lang den Verstand verloren". In ihrer Wohnung habe er seine Frau besucht, um sich zu entschuldigen und um die Kinder sehen zu können. Zum zweiten Mal habe er die Wohnung aufgesucht, da er seine Kinder acht Wochen lang nicht gesehen habe.
Situation in "falsche Richtung getrieben"
Die Vorsitzende Richterin Ursula Redler wies den Angeklagten darauf hin, dass er durch das Verfahren die Situation "in die falsche Richtung getrieben" habe. Die Kinder sowie seine Noch-Ehefrau würden darunter leiden. Eine Milderung der Strafe konnte sie dem Angeklagten nicht anbieten. Da er derzeit arbeitslos ist, kann er die Strafe mit 330 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Die Ehefrau des Angeklagten musste nicht mehr aussagen.