
Zehn Einträge im Bundeszentralregister hat ein 29-jähriger Selbständiger aus dem nördlichen Landkreis in seinen jungen Jahren bereits angesammelt. Nummer elf kam am Dienstag am Amtsgericht in Haßfurt hinzu – und die bedeutet eine Premiere für den Angeklagten. Denn zum ersten Mal muss er jetzt ins Gefängnis. Weil er im September vergangenen Jahres einen Katalysator per Ebay-Kleinanzeigen verkaufte, den Kaufpreis in Höhe von 225 Euro vorab kassierte, aber die Ware nicht auslieferte, verurteilte ihn Richter Christoph Gillot zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe.
Kontosperrung war frei erfunden
Auf der Anklagebank hatte er am ersten Verhandlungstag Anfang März zu seiner Verteidigung angegeben, er habe die Ware ausliefern wollen, habe aber plötzlich nicht mehr auf sein Ebay-Konto zugreifen können und sei daher auch nicht mehr an die Adresse des Käufers ran gekommen, die dort gespeichert war. Ebay habe ihm das Konto wohl wegen zu vieler Beschwerden gesperrt. Doch diese Aussage war gelogen. Der Vorsitzende hatte in den vergangenen Wochen nachgeforscht und herausgefunden, dass das Ebay-Konto keineswegs gesperrt, sondern "weiterhin aktiv" ist laut Aussage eines Sprechers der Internetplattform. Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte Geld im Voraus kassierte, die Ware aber nicht lieferte. Der Vorsitzende verlas fünf weitere Strafanzeigen, in denen Gutgläubige um ihr Geld gebracht wurden. Diese wurden dem Angeklagten allerdings nicht am Amtsgericht in Haßfurt zur Last gelegt.
Ausreden für alle Fälle
Für jeden einzelnen Fall hatte der Angeklagte eine Ausrede parat: Mal war's der Bruder, mal habe er das Geld zurücküberweisen wollen, aber die Bank habe es nicht mehr gegeben. In einem anderen Fall verließ den Angeklagten sein Gedächtnis. "Das weiß ich nicht mehr nach einem halben Jahr", gab er zu Protokoll. Einen weiteren Geschädigten hat der Angeklagte nicht nur geprellt, sondern auch beleidigt. "Als Gott das Hirn verteilt hat, hat er deins ins Klo geschmissen", hatte der Angeklagte dem Kunden erwiderte, als dieser nach dem Verbleib der Ware gefragt habe.
Staatsanwalt nennt ihn einen "Bewährungsversager"
Zur Tatzeit stand der Angeklagte unter offener Bewährung, was ihn aber nicht davon abhielt, zwei Beleidigungen und ein Betrugsdelikt zu begehen. Der Staatsanwalt nannte ihn daher einen "Bewährungsversager" und forderte eine sechsmonatige Haftstrafe. Das Plädoyer des Angeklagten war widersprüchlich. "Es tut mir leid, auch wenn es nicht so war", sagte er. Der Vorsitzende ging hart mit ihm ins Gericht: "Sie waren einfach fällig. Trotz offener Bewährung begingen Sie eine Straftat nach der anderen. Da verdient man es nicht besser", schrieb er dem Verurteilten hinter die Ohren.