Zehn Einträge im Bundeszentralregister hat ein 29-jähriger Selbständiger aus dem Norden des Landkreises bereits angesammelt. Nummer elf könnte bald hinzukommen: Weil er im September vergangenen Jahres einen Katalysator per Ebay-Kleinanzeigen verkaufte, den Kaufpreis in Höhe von 225 Euro vorab kassierte, aber die Ware nicht auslieferte. Deshalb musste er jetzt wieder einmal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen.
Probleme mit dem Ebay-Konto
Dort gab er zu seiner Verteidigung an, er habe die Ware ausliefern wollen, habe aber plötzlich nicht mehr auf sein Ebay-Konto zugreifen können und sei daher auch nicht mehr an die Adresse des Käufers ran gekommen, die dort gespeichert war. Ebay habe ihm das Konto wohl wegen zu vieler Beschwerden gesperrt, mutmaßte der Angeklagte. Fünf Konten habe er dort bereits gehabt.
Da die Ware nicht geliefert wurde, erstattete der geprellte Käufer aus dem Bayerischen Wald Anzeige. Wenig später tauchte eine Polizeistreife an der Wohnung des Angeklagten auf und konfrontierte den Angeklagten mit der Anzeige. "Warum haben Sie damals nicht die Beamten nach der Adresse des Anzeigenerstatters gefragt?", wollte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot wissen. "Darauf bin ich nicht gekommen", antwortete der Angeklagte lapidar. Bereits vor Jahren habe ihm sein Anwalt geraten, bei der Polizei keine Angaben zu machen, fügte er hinzu.
Sieben Einträge im Schuldnerverzeichnis
Der geprellte Käufer sagte im Zeugenstand, dass der Angeklagte seine Bankverbindung gewusst habe. "Warum haben Sie denn nicht das Geld zurücküberwiesen?", hakte der Richter nach. "Gute Frage", antwortete der Angeklagte fast schon gelangweilt. Doch nicht nur dem geprellten Käufer schuldet der Mann Geld. Sieben Einträge stehen im Schuldnerverzeichnis des Gerichtsvollziehers, der versucht, bei ihm Geld einzutreiben. Zum ersten Mal kam der Angeklagte im zarten Alter von 15 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt. Der Vorwurf der Bedrohung wurde damals eingestellt. Es folgten Hehlerei, Beleidigung und drei Betrugsdelikte. Zum Tatzeitpunkt stand er einschlägig unter offener Bewährung. Die drohte bei einer Verurteilung widerrufen zu werden, sodass der 29-Jährige für mindestens vier Monate ins Gefängnis wandern würde.
Angeklagter bleibt bei seiner Version
Der Vorsitzende legte dem Angeklagten daher ein Geständnis nahe. "Wenn wir Sie überführen, nutzt Ihnen ein Geständnis nichts mehr", informierte er den Angeklagten. Doch der blieb bei seiner Version und schob der Internetplattform Ebay den Schwarzen Peter zu. Richter Gillot will nun prüfen, ob das Konto tatsächlich von Ebay gesperrt wurde. Die Hauptverhandlung wurde daher unterbrochen. Sie wird am 30. März um 8.30 Uhr fortgesetzt.