Als hätten wir mit einem Virus, der derzeit die Welt beschäftigt, nicht genug. Nun droht auch noch Ungemach von zwei weiteren Seiten. In zwei ostdeutschen Bundesländern sind erste Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten, und jetzt geht auch noch die Angst vor der Geflügelpest um. In Thüringen ist in einigen Landkreises bereits Freilandhaltung untersagt. Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist bisher verschont geblieben - er ist aber auch vorbereitet.
Vor kurzem wurde von einer größeren Drückjagd im Bildhäuser Wald berichtet, die in erster Linie auf die Reduktion des Schwarzwildbestands zielte. "Wo viele Schweine sind, ist das Risiko einer Ausbreitung der Schweinepest höher", erklärt Dr. Markus Blöck, Leiter des Veterinäramtes in Bad Neustadt. Die Größe der Populationen sei jedoch nicht die einzige Ursache, dass sich die Seuche langsam von Osteuropa auf Deutschland zubewegt, sie trage aber dazu bei.
Weggeworfenes Wurstbrötchen als Ursache?
Ursachen könnten auch ganz anders gelagert sein. So hatte es in Belgien einen Fall gegeben - "also weit entfernt vom bisherigen Infektionsgeschehen". Dabei habe sich herausgestellt, dass offensichtlich ein weggeworfenes Wurstbrötchen eines Lkw-Fahrers aus Osteuropa als Quelle der Ausbreitung verantwortlich gewesen sein könnte. Wenn ein infiziertes Tier gefunden wird, sind die Folgen fatal. "Ich möchte mir das Szenario gar nicht vorstellen", hatte Heiko Stölzner, Betriebsleiter der Staatlichen Forsten Bad Königshofen, bei der Drückjagd im Bildhäuser Wald gesagt.
Aufgeführt sind sie in einem 128-seitigen Rahmenplan des bayerischen Umweltministeriums. Unter anderem ist ein Schutzzaun in einem Radius von vier Kilometern um die Fundstelle zu errichten. In dieser "Kernzone" ist der Zutritt nur für berechtigte Personen erlaubt. Strengste Hygienebestimmungen gelten für den Bereich. Als "gefährdetes" Gebiet wird eine Zone im Umkreis von 15 Kilometern beschrieben, in der das infektiöse Geschehen unter Beobachtung steht. Die "Pufferzone" reicht bis zu 45 Kilometer um das Infektionszentrum. Auch in diesem Bereich werden noch besondere Maßnahmen ergriffen.
Infizierte Wildvögel übertragen die Krankheit
Der wichtigste Grund für die Schutzmaßnahmen ist die Verhinderung eines Übergriffs auf Hausschweinbestände – für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich. Bei einem Ausbruch in einem Stall muss der gesamte Bestand getötet werden. Wie andere Regionen auch, hat der Landkreis bereits einen Schutzzaun geordert, fährt Blöck fort. Außerdem wurden entsprechend dem Rahmenplan erste Vorbereitungen für einen Ernstfall getroffen.
Als einzig mögliche Präventivmaßnahme zur Verhinderung der Geflügelpest ist die Bestallung von Freilandgeflügel vorgesehen, fährt Blöck fort. Eine ganze Reihe von Landkreisen in Thüringen hat bereits entsprechende Anordnungen erlassen. Auch in Hessen wurden bereits einige Fälle von infizierten Wildvögeln gemeldet, die als Überträger der gefährlichen Erreger gelten. In Norddeutschland kam es schon zu Schlachtungen des gesamten Hühnerbestandes eines Hofes.