Der Klosterkeller in Eichelsdorf und die Alte Schule in Goßmannsdorf werden renoviert und künftig als Dorfgemeinschaftshäuser genutzt. Der Hofheimer Stadtrat stimmte am Donnerstag im Bürgerzentrum einstimmig für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die Beantragung der Fördergelder.
Und die sind nicht wenig. 90 Prozent der förderfähigen Bausummen von 1 159 730 Euro (Klosterkeller) und 1 308 480 Euro (Alte Schule) trägt das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), das unterfrankenweit ein Sonderförderprogramm mit drei Baumaßnahmen aufgelegt hat, die alle im Gebiet der Hofheimer Allianz verwirklicht werden. Neben dem Klosterkeller und der Alten Schule kommt auch das Rathaus in Burgpreppach in den Genuss der hohen Förderung. Dies wurde nur deshalb möglich, weil es für die drei zu renovierenden Objekte fertige Vorplanungen und Nutzungskonzepte gab, die dem ALE vorgelegt werden konnten, sagte Bürgermeister Wolfgang Borst.
Die Vorplanungen und Nutzungskonzepte wurden mit Burkard Mantel und Armin Manietta, den beiden Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft für die Dorferneuerung Eichelsdorf/Goßmannsdorf, ausgearbeitet. Die Dorfgemeinschaftshäuser sollen nach der Renovierung unter anderem Vereine und Kirchen nutzen. Es sollen Theater- und Musikaufführungen, Seniorennachmittage oder Adventsbasare dort stattfinden. Zudem dienen sie als Wahllokal und Ort für Sitzungen. Für den Unterhalt und den Betrieb der Häuser ist die jeweilige Dorfgemeinschaft verantwortlich. Die restlichen zehn Prozent der Baukosten sollen sich Stadt und Dorfgemeinschaften 50 zu 50 teilen.
Dabei bleibt es den Dorfgemeinschaften überlassen, ob sie den Betrag etwa durch die Veranstaltung von Festen erwirtschaften oder einen Teil der Bauarbeiten selbst übernehmen. Dies könne jedoch erst beurteilt werden, wenn es in die Feinplanung geht. Da sich die Umlagekraft der Stadt Hofheim im kommenden Jahr erhöhen werde, wäre man dann wohl nicht mehr in den Genuss der hohen Förderung gekommen, meinte Borst.
Die Stadt Hofheim hat eine externe Firma mit Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet beauftragt. Dabei stellte sich heraus, dass es während des Pendlerverkehrs zwischen 5.30 und 8.30 Uhr sowie zwischen 16 und 21 Uhr verstärkt zu Geschwindigkeitsübertretungen kam.
Insgesamt wurde über einen Zeitraum von 30 Stunden, über viereinhalb Tage verteilt, an verschiedenen Standorten gemessen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 Stundenkilometern (entspricht innerorts Tempo 70) wurden Verwarngelder verhängt. Dies waren insgesamt 4150 Euro. Nach Abzug der Kosten und der Umsatzsteuer verbleiben rund 691 Euro bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim, die wiederum der Deckung von Verwaltungskosten dienen.
Ziel der Messungen sei es nicht, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern zur Verkehrsberuhigung und -sicherheit beizutragen und dabei mit einer „schwarzen Null“ davonzukommen, betonte Borst.
Bei der Aktion handelte es sich um eine Probemessung. Die Messungen erfolgten im Abstand von mindestens 200 Metern nach dem Ortsschild. Es sollen weitere Messungen an neuralgischen Stellen folgen, zum Beispiel in der Nähe des Ostheimer Kindergartens, wo der Straßenübergang weniger als 200 Meter vom Ortsschild entfernt liegt. Danach soll entschieden werden, ob eine kontinuierliche Messung über ein Jahr hinweg erfolgen soll.
Nach Fertigstellung der Hauptstraße soll im kommenden Jahr die Landgerichtsstraße in Hofheim erneuert werden. Dabei wird auch die Option einer Einbahnstraßenregelung geprüft, die den Vorteil hätte, dass mehr Parkflächen, Grün- und Ruhezonen eingerichtet werden könnten. Eine Verkehrsbeobachtung über acht Wochen hat ergeben, dass Lastwagen, die momentan in die Hauptstraße und in die Innenstadt über die Bahnhofstraße fahren, auch bei einer Einbahnstraßenregelung dorthin kämen. Neuralgische Bereiche am Marktplatz könnten etwa durch eine Fahrbahnverbreiterung entschärft werden. Ein detaillierter Entwurf zur Verkehrsregelung in der Innenstadt ist in Arbeit und wird demnächst im Stadtrat vorgestellt.