
Eine rauschende Disco-Nacht hatte ein 21-Jähriger aus dem Maintal geplant, als er am späten Abend des 31. März dieses Jahres, dem Ostersonntag, in der Einlass-Schlange vor einer Würzburger Discothek stand. Doch daraus wurde nichts. Als Security-Mitarbeiter den jungen Mann kontrollierten, wurden sie fündig: In seinen Socken hatte der 21-Jährige Drogen quer durch das Strafgesetzbuch versteckt.
Die Sicherheitsleute fanden ein Gramm Haschisch, Marihuana, weißes und kristallines Pulver mit Kokain- und Methamphetamin-Wirkstoffen, sowie fünf Tabletten. Die Drogen wurden durch herbeigerufene Polizeibeamte sichergestellt und der 21-Jährige musste sich am Dienstag wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln am Amtsgericht verantworten.
Zweifel an der Aussage des Angeklagten
Dort gab er die Schuld an eine Freundin weiter, deren Namen er vor Gericht nicht nennen wollte. Die habe ihm den "Stoff", der in einer Kaugummiverpackung eingewickelt war, zugesteckt. Er solle darauf aufpassen, weil sie noch etwas einkaufen wollte, gab er zu Protokoll. Harte Drogen wie Heroin oder Methamphetamin seien jedoch nicht darunter gewesen, beteuerte er. Vielmehr habe es sich bei dem Pulver um Ketamin gehandelt, eine Partydroge, die das Gehirn betäuben würde.
Die Staatsanwältin hatte Zweifel an der Aussage des Angeklagten und empfahl ihm "reinen Tisch zu machen". Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot fügte hinzu, dass es juristisch ausreiche, dass der 21-Jährige den Drogenbesitz "billigend in Kauf genommen" habe.
Eine schlechte Phase durchlebt
Er habe damals eine schlechte Phase durchlebt, versuchte der Angeklagte den Drogenkonsum zu rechtfertigen. In seiner Kindheit habe er in seiner Familie Gewalt erlebt. Seit seinem 13. Lebensjahr konsumiere er deshalb Cannabis, seit einem Jahr Amphetamine.
Dass er es in seinem Leben bislang nicht immer einfach hatte, wurde im Bericht der Jugendgerichtshelferin deutlich. Eine Ausbildung brach er vor zwei Jahren ab. Eine anschließende Arbeitsstelle kündigte er wegen Burnout. Im Juli vergangenen Jahres wurde er von seiner Mutter aus der Wohnung geworfen. Mit Selbstverletzungen wollte er sich immer wieder selbst bestrafen. Der wohl bislang schwärzeste Tag in seinem Leben war der 6. September dieses Jahres, als er mit einem Notarztwagen in die geschlossene psychiatrische Abteilung eines Bezirkskrankenhauses eingeliefert wurde. Seitdem befinde er sich in psychiatrischer Behandlung, ließ der Angeklagte das Gericht wissen.
Auch bei der Justiz ist er kein Unbekannter. Zwei Drogendelikte stehen in seinem Sündenregister. Im Juni dieses Jahres zerstach er die Autoreifen des Lebensgefährten seiner Mutter.
Lichtblick am Horizont
Doch nun scheint es einen Lichtblick am Horizont für den Angeklagten zu geben: Er hat einen Platz für eine Langzeittherapie gefunden, die ihm am Dienstag gleichzeitig auch zur gerichtlichen Auflage wurde. Denn der Vorsitzende verzichtete auf die Verhängung einer Geldauflage oder einer Arrest-Strafe. Stattdessen erteilte er nach Jugendrecht die Weisung, dass der Angeklagte die Langzeittherapie durchziehen muss und die verordneten Medikamente einnimmt.
Andernfalls droht ihm ein Arrest von bis zu vier Wochen. "Da wollen Sie nicht hin", gab er ihm mit auf den Heimweg. Auch die Staatsanwältin gab grünes Licht, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist.