
Der Abend des 23. August vergangenen Jahres war ein lauer Sommerabend. Eine Bewohnerin des Fischerrains unweit des Mains und des Haßfurter Hafengeländes lag abends nach 21 Uhr auf ihrem Sofa und schaute Fernsehen, als plötzlich die Gläser im Wandschrank zu wackeln begannen. Als sie mit ihrem Freund vom Balkon aus Richtung Main schaute, erkannte sie den Grund für das Gläserklirren.
Ein junger Autonarr aus dem Landkreis Schweinfurt ließ den Motor seines VW Golf R aufheulen und entlockte dem Sportauspuff Knallgeräusche. "Ich habe den Luftdruck vom Auspuff bis in meine Wohnung gespürt", sagte die Frau am Mittwoch vor dem Amtsgericht Haßfurt im Zeugenstand.
Mit quietschenden Reifen Vollgas gegeben
Auf der Anklagebank saß der 23-jährige Autofan, der sich wegen eines verbotenen Autorennens verantworten musste. Denn der Angeklagte ließ damals im August nicht nur den Motor aufheulen und den Auspuff knallen, sondern auch den zahlreichen Pferden unter der Haube seines Boliden auf dem Tränkbergparkplatz und dem Hafengelände freien Lauf.
"Er fuhr auf dem Parkplatz auf und ab. Den Pollern wich er über die Parklücken aus", sagte die Zeugin. Doch nicht nur das. Ein anderer Zeuge hatte beobachtet, dass der Angeklagte auf der Hafenstraße bis zur dortigen Malzfabrik mit quietschenden Reifen Vollgas gab und dabei ein anderes Auto überholte. Er sei zwei- bis dreimal hin- und hergefahren, sagte der Zeuge. Zuschauende hätten den Raser dabei angefeuert.
Die Zeugin vom Fischerrain rief die Polizei, die wenig später eintraf und aufgrund der Zeugenaussagen den Fahrer ermitteln konnte. Der erhielt in der Folge einen Strafbefehl über 1000 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot. Er legte Einspruch ein, weshalb er sich am Mittwoch erstmals in seinem Leben vor Gericht verantworten musste.
Zwei Einträge im Fahreignungsregister
Dort ließ er über seinen Anwalt mitteilen, dass die Vorwürfe so nicht zuträfen. Er sei zwar schnell gefahren. Eine sogenannte "Launch Control", die ihm vorgeworfen werde, habe er jedoch nicht durchgeführt. Diese ist eine Form der Antriebsschlupfregelung, die dazu dient, ein Fahrzeug durch einen technisch optimierten Startvorgang so schnell wie möglich zu beschleunigen.
Vorbestraft ist der Angeklagte nicht. Er hat jedoch zwei Einträge im Fahreignungsregister. Einmal fuhr er mit 73 Stundenkilometern innerorts. Im zweiten Fall war die Betriebserlaubnis seines Autos erloschen, weil das Fahrwerk zu tief gelegt war.
Die Staatsanwältin war davon überzeugt, dass der Angeklagte sich wegen eines verbotenen Autorennens schuldig gemacht hatte und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1375 Euro plus einer Fahrsperre von weiteren drei Monaten.
Der Verteidiger bezeichnete die Tat seines Mandanten als "saudumme Idee". Gefährdet sei zu dieser späten Abendstunde jedoch niemand gewesen. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 40 Euro, wie bereits im Strafbefehl gefordert, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann verhängte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 55 Euro, also 1375 Euro, und ein sechsmonatiges Fahrverbot. Da der Führerschein des Angeklagten seit dem Tattag eingezogen ist, muss er nur noch einen Monat darauf verzichten. Lehmann rügte das "Imponiergehabe" des Auto-Freaks und die "krasse Gefährlichkeit" der Tat.