Im Landkreis Haßberge sind aktuell 130 Personen mit dem Corona-Virus infiziert (Stand: Sonntag, 8. November, 12 Uhr), meldet das Gesundheitsamt Haßberge. Dies ist eine Steigerung gegenübe dem Stand vom Freitag um zehn Patienten. Insgesamt gab es im Landkreis seit Beginn der Pandemie 499 positiv auf Covid-19 getestete Personen. 363 Bürgerinnen und Bürger seien inzwischen wieder genesen. Aktuell werden acht Corona-Patienten stationär im Krankenhaus behandelt, heißt es in der Meldung der Behörden weiter, das waren am Freitag erst halb so viele. Sechs Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich laut Landratsamt Haßberge 515 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner beträgt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für den Landkreis 82,95 (Stand 7. November).
Fragen rund um Corona
Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12.30 Uhr unter Telefon (09521) 27-600 erreichbar. Empfohlen wird vom Landratsamt außerdem die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle steht montags bis freitags von 8 bis 180 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer (089) 122 220 zur Verfügung.
Online-Anmeldung zum Test
Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr). Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).
Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Das Team am Testzentrum weist darauf hin, dass die digitale Bekanntgabe des Testergebnisses an die angegebene E-Mail Adresse des Öfteren im Spam-Filter des Betroffenen landet. Diesen gilt es deshalb im Posteingang zu überprüfen.
Drei-Stufen-Plan für Schulen außer Kraft gesetzt
Das Bayerische Kultusministerium hat den Drei-Stufen-Plan für Schulen außer Kraft gesetzt. Ab dem 9. November gilt auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege folgendes Vorgehen an Schulen:
Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des LGL in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30. November ausgesetzt. Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht.
Maskenpflicht
Auf dem Schulgelände besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht, auch am Platz. Ausnahmen von dieser Maskenpflicht können gemäß der Achten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung allenfalls in begründeten Einzelfällen getroffen werden.
Bestätigter COVID-19 Fall bei Schülern einer Klasse
Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet.
Dies gilt gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Schulen vom 12. Oktober 2020 auch dann, wenn alle Personen im Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Die gesamte Klasse bzw. der Kurs – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (mehr als 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand – sind als Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) zu betrachten. Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich.
Quarantäne-Pflicht
Die Schüler müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und werden getestet. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne nicht. Treten Symptome auf, wird umgehend eine weitere Testung veranlasst. Enge „außerschulische“ Kontaktpersonen positiv getesteter Schüler werden ebenfalls als KP I eingestuft; auch für sie wird aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Bei Lehrkräften entscheidet das Gesundheitsamt je nach Einzelfall und Expositionsrisiko.
Neuerungen für Reiserückkehrer
Ab Montag, 9. November, tritt die neue Einreisequarantäneverordnung in Kraft. Hiernach sind Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich digital über ein vom Bund bereitgestelltes Online-Formular bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu melden: www.einreiseanmeldung.de (die Webseite ist ab 8. November um 18 Uhr freigeschaltet). Weiter müssen sie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen (statt bisher 14 Tagen) in häusliche Quarantäne begeben. Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Test frühestens nach fünf Tagen erfolgen. Treten Symptome binnen zehn Tagen nach Einreise auf, so hat die betroffene Person unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Ein Corona-Test wird jedenfalls veranlasst werden.