
Das Gesundheitsamt Haßberge meldet zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bei den beiden Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes mit dem Virus infiziert waren, handelt es sich um zwei Männer im Alter von 72 und 83 Jahren. Beide hatten Vorerkrankungen. Damit steigt die Zahl der Kreisbürger, die wegen oder mit der Krankheit ihr Leben verloren, auf insgesamt 31.
23 Corona-Patienten im Krankenhaus
Darüber hinaus meldete die Behörde am Dienstag, Stand 14.45 Uhr, dass seit dem Vortag 14 weitere Bürger des Landkreises Haßberge positiv auf Covid-19 getestet wurden. Damit steigt die Gesamtzahl der Coronafälle seit Beginn der Pandemie auf 1405. Mittlerweile gelten 986 Bürgerinnen und Bürger laut einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt wieder als genesen. 388 Menschen aus dem Landkreis sind demnach momentan mit dem Virus infiziert. Zurzeit werden 23 Personen stationär im Krankenhaus behandelt, davon vier auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 1081 Personen.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt für den Landkreis Haßberge aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 162,35 an – exakt der gleiche Wert wie am Vortag. Damit liegt der Kreis derzeit leicht über dem unterfränkischen Durchschnitt von 155,58, im bayernweiten Vergleich stehen Unterfranken und auch der Kreis Haßberge dagegen gut da: Im gesamten Freistaat beträgt die 7-Tage-Inzidenz 209,54.
Infos zur Situation im Landkreis
Fragen rund um das Coronavirus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer (09521) 27-600.
Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher anmelden. Das geht entweder über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises oder telefonisch unter (09521) 27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr). Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Name dort genauso angegeben werden muss, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.