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Kreis Haßberge
Corona im Haßbergkreis: Ausnahme vom Kontaktverbot für Jäger
Drei neue Corona-Fälle im Landkreis, der Inzidenzwert liegt weiterhin über 100. Das Landratsamt informiert, dass Bewegungsjagden mit mehreren Jägern möglich bleiben sollen.
Jagd in Zeiten von Corona: Für Bewegungsjagden können Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen beantragt werden.
Foto: Johannes Ungemach | Jagd in Zeiten von Corona: Für Bewegungsjagden können Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen beantragt werden.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 27.04.2023 10:25 Uhr

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet, dass im Landkreis drei weitere Menschen positiv auf das Coronavirus getestet wurden (Stand: Dienstag, 14.30 Uhr). Obwohl das im Vergleich zu den letzten Tagen relativ wenig ist, steigt die 7-Tage-Inzidenz laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) noch einmal leicht an, nämlich auf einen Wert von 103,10.

498 Menschen in Quarantäne

Wie das möglich ist, erklärt Moni Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes: Je nachdem, zu welcher Uhrzeit das LGL den Inzidenzwert berechnet, kann es sein, dass noch nicht alle vom Landratsamt an die Medien gemeldeten Fälle darin enthalten sind. Der jetzige Anstieg dürfte also noch teilweise auf die 13 Neuerkrankungen vom Montag zurückzuführen sein.

Insgesamt haben sich im Kreis Haßberge seit Beginn der Pandemie 515 Menschen nachweislich mit der Krankheit infiziert. Sechs von ihnen sind während der ersten Welle im Frühjahr verstorben, die zweite Welle hat dagegen im Landkreis bisher keine Todesopfer gefordert. Nachdem 388 Bürgerinnen und Bürger wieder gesund sind, gibt es derzeit noch 121 nachweislich Infizitierte, 498 Personen befinden sich in Quarantäne.

Jagd mit mehr als zehn Teilnehmern?

Das Landratsamt Haßberge weist auch auf die Situation der Jäger in Corona-Zeiten hin. Das Jagen sowie Arbeiten im Jagdrevier sind, wie viele andere Tätigkeiten, mit maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass für Bewegungsjagden, bei denen eine größere Zahl an Jägern zusammenkommt, Ausnahmegenemigungen möglich sind "soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist". Diese können auf der Internetseite des Landkreises beantragt werden. "Zur Reduktion der Schwarzwildpopulation sind Bewegungsjagden ein wichtiger Baustein", heißt es zur Begründung.

 
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