Bei einer blutigen Schlägerei in einer Obdachlosenunterkunft in Haßfurt im August 2020 wurde ein Bewohner von drei Mitbewohnern schwer verletzt. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erlitt er Faustschläge auf Kopf und Rücken. Möglicherweise wurde er auch mit einer Eisenstange misshandelt. Die Täter rammten seinen Kopf gegen die Zimmerwand, schlugen ihm einen Zahn aus und brachen ihm die Nase.
Der Haupttäter und ein Komplize wurden bereits verurteilt. Am Freitag verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht einen 44-Jährigen Arbeitslosen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten – ohne Bewährung.
Der Angeklagte beharrte auch am zweiten Verhandlungstag auf seiner Unschuld. Er habe weder selbst zugeschlagen noch die beiden Mittäter angefeuert, gab er zu Protokoll.
Anders lautete die Aussage des Haupttäters, der vor Gericht seine Adresse nicht preisgeben wollte. "Wir alle schlugen zu", sagte der 22-Jährige im Zeugenstand. Er habe sich vom Angeklagten bedroht gefühlt. Wenn er nicht zugeschlagen hätte, wäre er selbst vom Angeklagten geschlagen worden.
Ein weiterer Zeuge, der damals in der Obdachlosenunterkunft wohnte, bezeichnete den Angeklagten als "bösartig". Schmerzen zuzufügen mache ihm Spaß. Er habe auf die Pizza des späteren Opfers gespuckt. "Ich habe Angst vor ihm", gab der Zeuge zu, der ebenfalls seinen Wohnort verschwieg.
Der 39-jährige Geschädigte selbst erschien nicht vor Gericht. Er habe Angst vor seinen Peinigern, sagte er in einer früheren Aussage, die der Vorsitzende verlas. Demnach erhielt er damals vom Haupttäter einen Schlag ins Gesicht, wodurch ein Zahn brach. Daraufhin habe er sich in sein Zimmer eingeschlossen. Die Täter hätten dann die Zimmertür eingetreten und auf ihn eingeschlagen. Er habe einen Blackout gehabt und sei erst wieder im Krankenhaus zu sich gekommen.
Es ist beileibe nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen einer Körperverletzung vor Gericht steht. "Stolze" 21 Einträge stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug. Gefängniszellen kennt er schon von innen. Zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung. Zwei Ausbildungen hat er abgebrochen. Seit drei Jahren ist er aufgrund einer Psychose krankgeschrieben und bezieht Bürgergeld. 76.000 Euro Schulden hat angehäuft - das Resultat aus Geldstrafen und Gerichtskosten. Die werden sich wohl noch erhöhen. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Fortsetzung am Landgericht ist wahrscheinlich.