Du bist eine Wahnsinnsfrau" und "Für deinen Arsch würde ich töten", schrieb ein 39-Jähriger aus dem Maintal im November vergangenen Jahres per WhatsApp samt anderer Liebesbekundungen ausgerechnet der Ehefrau seines besten Freundes. Sein Pech war, dass der Freund die Mitteilungen nur wenig später las – mit blutigen Konsequenzen für den Möchtegern-Don-Juan. Denn drei Minuten später stand der beste Freund vor seiner Haustür.
Als der 39-Jährige die Tür öffnete, schlug ihm auch schon die Faust des Freundes entgegen und traf ihn mitten im Gesicht. Die Schlägerei setzte sich im Haus fort, wo der Autor der Liebeszeilen noch zwei weitere Schläge einstecken musste. Er erlitt eine stark blutende Platzwunde zwischen den Augenbrauen, die mit mehreren Stichen im Krankenhaus genäht werden musste.
Versöhnung im Gerichtssaal
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Haßfurt den eifersüchtigen Angreifer nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 45 Euro, also 3150 Euro. Auf der Anklagebank räumte er über seinen Anwalt Alexander Wessel die drei Schläge ein. Sein Mandant sei mit dem Opfer eng befreundet gewesen. Sie seien zusammen mit den beiden Ehefrauen regelmäßig wandern gegangen und auch schon zusammen in Urlaub gefahren. Als er die "sexuellen Avancen" auf dem Handy seiner Frau las – unter anderem: "Du müsstest bei mir schlafen.", sie: "Kein Ding." – sei er wütend gewesen und habe überreagiert.
Der Angeklagte sagte, dass der Freund den Strafantrag zurückgenommen habe. Zu einer Ehekrise sei es wegen des Vorfalls nicht gekommen. Zu einer rührenden Versöhnung indes kam es, als der Geschädigte als Zeuge aussagte. Er bezeugte lediglich zwei Faustschläge. Seine "Avancen" täten ihm leid. Leider würden er und der Angeklagte seit dem Vorfall getrennte Wege gehen. Doch dabei wird es wohl nicht bleiben. Der Angeklagte entschuldigte sich bei ihm und beide lagen sich im Gerichtssaal in den Armen.
Dennoch ist der Angeklagte kein Unbekannter vor Gericht. Fünf Vorstrafen stehen in seinem Register, darunter auch eine einschlägige Körperverletzung. Insgesamt 7250 Euro musste er bereits an Geldstrafen berappen. Die Anklagevertreterin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Der Verteidiger hielt 3000 Euro für ausreichend, zumal sein Mandant mehr Faustschläge eingeräumt habe als sein Opfer selbst.
Richter Patrick Keller blieb zwischen den beiden Anträgen im unteren Bereich. Er zeigte Verständnis für das Motiv des Angeklagten und wertete die "beeindruckende Entschuldigung" als positiv. Dennoch handele es sich bei der Verurteilung um dessen Nummer fünf im Bundeszentralregisterauszug, schrieb er dem Verurteilten hinter die Ohren. Der nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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