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Bamberg
Bierdusche und Prügel zum Geburtstag: Amtsgericht Bamberg fällt Urteil
Ein Mann aus dem Landkreis Haßberge wird vor einem Bamberger Restaurant verletzt. Es war nicht das erste Mal, dass der Täter mit dem Gesetz in Konflikt geriet.
Rechtsanwalt Jörg Schwengler aus Bamberg und der Angeklagte besprechen sich.
Foto: Udo Güldner | Rechtsanwalt Jörg Schwengler aus Bamberg und der Angeklagte besprechen sich.
Udo Güldner
 |  aktualisiert: 23.12.2024 02:30 Uhr

Im Frühjahr 2024 eskaliert eine feuchtfröhliche Feier in einem Restaurant in Bamberg. Nach einem Faustschlag hat das Opfer, ein junger Mann aus dem Landkreis Haßberge, eine Gehirnerschütterung und wochenlang Kopfschmerzen. Der Täter musste sich nun vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten. Er kam mit einem finanziell blauen Auge davon.

Es ist eine Nacht im April: Vor wenigen Minuten hat das Restaurant mitten in Bamberg zugemacht. Einige Nachtschwärmer trinken noch ihre Flaschen aus. Ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge, wir nennen ihn Robin, steht bei zwei jungen Frauen und unterhält sich. Plötzlich kommt von der anderen Straßenseite der Angeklagte herübergelaufen.

Überwachungskamera hält die Situation fest

Er hält die rechte Hand hin, um sich bei Robin wegen eines Vorfalls im Restaurant zu entschuldigen. Der aber will seine Ruhe. Ob Robin sein Gegenüber mit "Verpiss Dich, Du Hurensohn" anschnauzt oder mildere Worte wählt, blieb angesichts der tonlosen Aufzeichnung einer Überwachungskamera ein Geheimnis. Jedenfalls schlägt mit einem Mal die Stimmung um – und der Angeklagte zu.

Eine Faust fährt gegen Robins Kopf, als der nicht damit rechnet. Denn der Treffer kommt von hinten, seitlich und wie aus dem Nichts. Der 22-jährige Angeklagte aus Bamberg soll den Moment ausgenutzt haben, als Robin von einem anderen Mann abgelenkt wird. Der wuchtige Schlag entfaltet seine Wirkung erst einige Schritte später. Denn anfangs versucht Robin noch, dem Angeklagten nachzulaufen. Dann aber bricht er zusammen und bleibt bewusstlos liegen.

Derweil macht sich der Angeklagte aus dem Staub. All das zeigen Bilder der Überwachungskamera während des Prozesses am Amtsgericht Bamberg auf einem Bildschirm.

Vor dem Faustschlag Ärger im Restaurant

Schon vor dem Faustschlag im Freien hatte es Ärger im Lokal gegeben. Kurz nach Mitternacht ist Robins Geburtstagsfeier in vollem Gange. Während seine beiden Kumpels auf der Theke tanzen und dabei trotz allerhand Alkohols nicht herunterfallen, kommt Robin auf die Schnapsidee, mit einem Biermischgetränk herumzuspritzen. Die klebrige Plörre aus Bier, Fruchtsaft und Schnaps trifft dabei zufällig den Angeklagten.

Der revanchiert sich mit einer Bierdusche. Was aber nicht zu einer Abkühlung führt, sondern zu einer hitzigen Diskussionen. Was folgt sind ein Geschubse und Gerangel und ein kraftloser, schlecht gezielter Faustschlag in Robins Gesicht, der nicht trifft. Das ist der Vorfall, für den sich der Angeklagte später entschuldigen will. Danach wirft die Security die Störenfriede aus dem Restaurant.

Die Ärzte stellen fest, dass Robin eine Gehirnerschütterung und eine Prellung des Oberkörpers hat, beides wohl vom Sturz nach dem Schlag. Außerdem hat die Faust des Angeklagten eine größere Platzwunde im Mundinnenraum hinterlassen. Die Verletzung muss mit fünf Stichen genäht werden.

Angeklagter nicht das erste Mal vor Gericht

Robin klagt noch wochenlang über Kopfschmerzen. Für den Angeklagten war es nicht der erste Ausraster nach einer feuchtfröhlichen Feier. Vor zwei Jahren auf einer Kirchweih im Landkreis Bamberg versuchte er, den Geldbeutel einer Frau mit 90 Euro zu stehlen.

Als sie ihn dabei ertappte und ihm die Beute wieder wegnahm, stieß er sie, sodass sie über eine Bierbank stolperte. Weil sie Schmerzen und eine Schürfwunde davontrug, wurde er ein halbes Jahr später am Amtsgericht Bamberg wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Diebstahls zu einer Geldauflage von 1000 Euro verurteilt.

Doch zurück zum aktuellen Prozess. Mit dabei war eine Augenzeugin des nächtlichen Geschehens, die seelenruhig im Zuschauerraum saß. Es war die Lebensgefährtin des Angeklagten, die auf den Bildern der Überwachungskamera deutlich zu sehen war. Nur der Angeklagte wollte sie nicht erkannt haben. Helfen konnte sie ihm als Zeugin aber auch nicht.

Beweislast angesichts der Bilder erdrückend

Und dann waren da noch zwei Entlastungszeugen, die die Verteidigung kurz vor dem Prozess aus dem Hut gezaubert hatte. Strafrichter Thomas Fahr redete ihnen eindringlich ins Gewissen, keine Lügen zu erzählen. Denn eine uneidliche Falschaussage vor Gericht brächte ihnen juristisch größere Probleme als ihrem Kumpel auf der Anklagebank.

Der Angeklagte gab den Schlag zu. Etwas anderes blieb ihm anhand der eindeutigen Beweislage auch kaum übrig. Am Ende verurteilte Strafrichter Thomas Fahr den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 35 Euro, in Summe als 3.150 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens muss er tragen.

Weiteres Ungemach droht dem Angeklagten wohl nicht. Der Mann aus dem Landkreis Haßberge kündigte an, auf eine Zivilklage wegen Schmerzensgeldes verzichten zu wollen.

 
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