
Todesangst litt eine heute 42-Jährige aus dem Landkreis nach eigener Aussage am Amtsgericht an einem Abend im Juni 2022. Zum wiederholten Mal sei es damals zum Streit mit ihrem Lebensgefährten gekommen, einem passionierten Jäger. Da dieser den Schlüssel zur Speisekammer nicht sofort gefunden habe, habe er die Tür eingetreten, um sein Jagdgewehr herauszuholen. Zum Einsatz kam die Waffe während des Streits glücklicherweise nicht. Der heute 41-Jährige habe das Haus danach verlassen, um zur Jagd zu gehen. Ein Nachspiel hatte die Szene dennoch für den Jäger. Denn in ihrer Angst hatte die Frau die Polizei gerufen, die wenig später eintraf.
Freier Zugang zur Waffe
In der Folge erhielt der Jäger einen Strafbefehl über 750 Euro, weil er sein halbautomatisches Jagdgewehr nicht nach den Regeln des Waffengesetzes aufbewahrt hatte. Denn auch die Lebensgefährtin hatte freien Zugang zu der Waffe, da der Schlüssel zur Speisekammer an einem Nagel hing. Das Gewehr wurde damals von den Ordnungshütern daher sichergestellt.
Da der Jäger Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, musste er sich am Dienstag am Amtsgericht verantworten. Dort sagte er, dass die Beziehung mittlerweile beendet sei. Das Jagdgewehr sei mit einem Vorhängeschloss gesichert gewesen.
Wie tief die Gräben zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin noch sind, offenbarte sich, als die Ex als Zeugin aussagen sollte. Sie habe Angst und wolle eine Zeugenbetreuung während ihrer Aussage. Denn der Angeklagte habe gedroht, sie umzubringen, wenn sie gegen ihn aussagt, sagte der Richter in der Verhandlung.
Probleme in der Beziehung
Dies wiederum wies der Angeklagte weit von sich. Er habe seine Ex nie bedroht. Es habe ständig Probleme in der Beziehung gegeben.
Anders lautete die Aussage der Ex-Freundin, die während ihrer Aussage neben einer Justizbeamtin saß. Der Angeklagte habe sie schon mehrmals geschlagen, gab sie zu Protokoll. "Wenn ich wegen dir den Waffenschein verliere, dann bring ich dich um", habe er ihr gedroht. Er habe mehrere Waffen gehabt, die nicht verschlossen gewesen seien, sagte die Zeugin. Die Frage des Vorsitzenden, ob der Angeklagte sie mit den Worten "Du hast den Tod verdient" bedroht habe, mit einem Gewehr in der Hand, konnte die Zeugin nicht beantworten. Dies wisse sie nicht mehr, sagte sie vor Gericht.
500 Euro für das Bayerische Rote Kreuz
Da die toxische Beziehung mittlerweile beendet und das Corpus Delicti sichergestellt ist, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss der Jäger 500 Euro an das Bayerische Rote Kreuz sowie die Anwaltskosten bezahlen.