Eine Kirchweihfeier in Untermerzbach endete für einen 31-Jährigen aus Nürnberg im September vergangenen Jahres im Krankenhaus. Als auf Anweisung des Wirtes gegen 2 Uhr nachts keine Getränke mehr ausgeschenkt werden sollten, kam es zum Streit zwischen dem Geschädigten, der am Ausschank half, und einem 59-jährigen Helfer.
Der 59-Jährige wollte noch ein Bier ausschenken, was der 31-Jährige unterbinden wollte. Es kam zum zunächst verbalen Schlagabtausch, der damit endete, dass der 59-Jährige seinem Kontrahenten mit einem Bierglas in der Hand ins Gesicht schlug. Der Geschädigte erlitt eine vier Zentimeter lange Platzwunde, die in einer Coburger Klinik genäht werden musste.
Sieben Monate Bewährung und 1500 Euro
Am Mittwoch erhielt der 59-Jährige aus Bamberg nun am Haßfurter Amtsgericht die Quittung für seine Tat. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er unter anderem 1500 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen berappen.
Vor Gericht ließ er über seinen Verteidiger Dieter Widmann erklären, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, den 31-Jährigen zu verletzen. Mit dem Glas zugeschlagen habe er nicht. Er habe sich mit mehreren Gläsern in den Händen aufgerichtet. Dabei sei es zur Kollision gekommen, bei der das Opfer verletzt wurde. Dies tue ihm leid.
Ganz anders lautete die Aussage des Geschädigten. Der Angeklagte habe ihn mit der Brust vor sich her geschubst, um ihm dann das 0,5-Liter-Bierglas ins Gesicht zu schlagen. Dabei sei das Glas zerbrochen. "Das hätt ich ihm nie zugetraut", gab der Geschädigte zu Protokoll. Der Rettungsdienst habe ihn ins Krankenhaus gefahren, wo die Wunde mit sechs Stichen genäht wurde. Eine Woche lang sei er krankgeschrieben gewesen.
Täter-Opfer-Ausgleich abgelehnt
Einen vom Verteidiger vorgeschlagenen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 300 Euro lehnte der Geschädigte ab. Dies wolle er zunächst mit seinem Anwalt besprechen, sagte er. Trotz der eindeutigen Aussage des Opfers blieb der Angeklagte weiterhin dabei nicht zugeschlagen zu haben. Den Vorwurf bestätigten jedoch sechs Zeugen fast unisono vor Gericht. "Das war volle Absicht. Wir waren alle geschockt", sagte einer von ihnen im Zeugenstand.
Ein Unbekannter ist der Angeklagte bei Gericht nicht. Bereits im Jahr 2011 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwältin sah den Umstand als entlastend, dass der Angeklagte durch den übermäßigen Alkoholgenuss am Tattag enthemmt und die Schuldfähigkeit dadurch gemindert gewesen sei.
Sie beantragte eine neunmonatige Bewährungsstrafe plus Zahlung von 300 Euro an den Geschädigten und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Verteidiger plädierte auf fahrlässige Körperverletzung sowie eine Geldstrafe nach Ermessen des Gerichts. Die Zeugen hätten die Tat "dramatisiert", sagte der Anwalt.
Der Vorsitzende Richter Patrick Keller bezeichnete die Tat als "Suffaktion", bei der der Angeklagte alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.