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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt verurteilt Familienvater wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung
Dem 59-Jährigen war zur Last gelegt worden, bei einer Nachbarschaftsfeier gegenüber einem jungen Mann stark übergriffig geworden zu sein.
Wegen sexueller Nötigung gegenüber einem jungen Mann musste sich nun am Amtsgericht Haßfurt ein 59-jähriger Familienvater verantworten. (Symbolfoto)
Foto: Oliver Berg (dpa) | Wegen sexueller Nötigung gegenüber einem jungen Mann musste sich nun am Amtsgericht Haßfurt ein 59-jähriger Familienvater verantworten. (Symbolfoto)
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 16.09.2024 02:34 Uhr

Der 59-jährige Familienvater lebt in einer Kleinstadt im Landkreis. Er ist seit langer Zeit mit seiner Frau verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Er arbeitet seit Jahrzehnten als Techniker in derselben Firma. Er hat sich zeitlebens strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Und doch hat sich dieser bislang unbescholtene Bürger einer schweren Straftat schuldig gemacht: Wegen sexueller Nötigung verurteilte ihn das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, verbunden mit Geldzahlungen von 8000 Euro sowie zahlreichen weiteren Auflagen und Weisungen.

Vor Gericht wurden die Vorgänge rekonstruiert, die sich am 11. November 2023 abgespielt hatten. Doch was genau war am letztjährigen Sankt-Martinstag passiert? An diesem Tag traf sich wieder einmal eine gesellige Nachbarschaftsrunde. Es hatte sich über die Jahre hinweg der schöne Brauch eingebürgert, dass man sich alle paar Monate traf und gemeinsam miteinander feierte und plauderte. Etwa 20 Leute aus den umliegenden Anwesen kamen gegen 18.00 Uhr zusammen, um einen unbeschwerten und fröhlichen Abend zu genießen. Unter den Gästen weilten auch der Angeklagte und seine Ehefrau.

Angeklagter macht starke Alkoholisierung geltend

Nach seinen eigenen Angaben sprach dabei der Beschuldigte ganz erheblich dem Alkohol zu. In relativ kurzer Zeit will er acht bis zehn Bier und fünf oder sechs Schnäpse getrunken haben. Neben ihm saß ein damals 20-jähriger Gärtnereihelfer. Im Laufe des Abends streichelte der Familienvater dem jungen Mann immer wieder über den Oberschenkel, obwohl dieser dessen Hand stets konsequent von sich wegschob. Als dann der junge Mann zum Rauchen vor die Tür ging, folgte ihm der Familienvater und steigerte seine Zudringlichkeiten. Er berührte das Gesäß des Jüngeren und steckte schließlich seine Hand in dessen lose sitzende Hose.

Der 20-Jährige, der körperlich und intellektuell leicht gehandicapt ist, betonte daraufhin immer wieder: "Hör auf, ich will das nicht!" Die ganze Sache brachte ihn so durcheinander, dass er bald nach Hause gehen wollte. Doch der Ältere kam auch da nicht zur Besinnung, sondern wollte den Jungen – gegen dessen Willen - unbedingt begleiten. Dann kam es zur nächsten Eskalationsstufe, wie die Staatsanwältin sich ausdrückte. Der Angeklagte küsste sein Opfer auf den Mund, zog sich die Hose runter und drückte dessen Kopf gegen seinen Unterleib.

Der Geschädigte vertraute sich seinem Onkel an

Daraufhin riss sich der junge Mann los und flüchtete in sein Elternhaus. Dort übermannten ihn die Ekelgefühle, er erbrach sich mehrfach und duschte anschließend ausgiebig. Schließlich nahm er sich ein Herz und rief seinen Onkel an, zu dem er ein vertrauensvolles Verhältnis hat. Zitternd, weinend und völlig aufgelöst beichtete der Junge seinem Onkel und dessen Familie die ganze Sache, worauf diese beschlossen, Anzeige zu erstatten.

Der Angeklagte legte vor Gericht ein Teilgeständnis ab und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Sein Fehlverhalten führte er in erster Linie auf den außerordentlich hohen Alkoholkonsum zurück. Das Schöffengericht setzte die Vollstreckung der Strafe für vier Jahr zur Bewährung aus. 5000 Euro muss der Verurteilte an den Weißen Ring und 3000 Euro an sein Opfer bezahlen.

Ermahnung des Richters: Familie nicht mitbestrafen

Außerdem erhielt er für die Dauer der Bewährungszeit ein Alkoholverbot, das mit Urin- und Haarscreenings kontrolliert wird. Er muss sich zudem bei einem Bewährungshelfer melden und eine ambulante therapeutische Einrichtung kontaktieren. Abschließend appellierte Strafrichter Christoph Gillot als Vorsitzender des Schöffengerichts an die zahlreichen Zuhörer im Gerichtssaal, nicht zusätzlich die Familie des Verurteilten für dessen Fehlverhalten zu bestrafen.

 
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