Weil sie mit dem Zug von Bamberg nach Ebern fuhr, ohne zuvor eine Fahrkarte gekauft zu haben, musste eine 19-jährige Auszubildende aus dem nördlichen Landkreis am Montag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen.
Das Jugendgericht stellte das Verfahren zwar ein. Als Auflage muss die 19-Jährige nun statt des Fahrkartenpreises von 2,60 Euro nun das 100-fache, nämlich 260 Euro, an den Kreisjugendring Haßberge berappen.
Die junge Frau will das Bezahlen vergessen haben
Sie habe vergessen, das Ticket zu lösen, entschuldigte sich die Angeklagte vor Gericht. Sie habe es erst in Breitengüßbach gelöst. "Wer Zug fahren will, braucht einen Fahrschein. Das ist bekannt aus Fernsehen, Funk und Literatur", klärte sie der Vorsitzende auf.
Dass die junge Dame überhaupt vor Gericht erscheinen musste, liegt daran, dass sie bereits zwei Eintragungen in ihrem Bundeszentralregisterauszug stehen hat. Als sie im Jahr 2018 das Auto ihres Ex-Freundes mit Klopapier einwickelte, fing sie sich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ein.
Rund zwölf Monate später postete eine Freundin mit dem Handy der Angeklagten ein Bild, was ihr eine Anzeige wegen Beleidigung einbrachte. Der Staatsanwalt riet der Angeklagten, nicht ständig aufzufallen, willigte aber in eine Einstellung des Verfahrens ein.