Weil er seine damalige Ehefrau geschlagen, ihr ein Haarbüschel ausgerissen, sie mit dem Tod bedroht und wiederholt beleidigt hat, erhielt ein 49-jähriger Arbeiter aus Bad Kissingen zwei Strafbefehle, gegen die er Einspruch einlegte. Am Donnerstag musste er sich daher am Amtsgericht in Haßfurt verantworten.
Laut Anklage geriet der Mann Anfang Juni 2019 in seinem damaligen Wohnort im Steigerwald mit seiner Frau in Streit. Dabei zerrte er sie an den Haaren durch die gemeinsame Wohnung und schlug ihr mit der Faust auf den Kopf und ins Gesicht. Die Frau verlor dabei ein Haarbüschel und erlitt Schmerzen. Ein Nachbar ging dazwischen und bewahrte die Geschädigte vor Schlimmerem, heißt es in der Anklageschrift.
Mehrere Attacken in wenigen Wochen
Im Juli desselben Jahres kam es wieder zum Streit. Dabei drohte der Angeklagte seiner damaligen Ehefrau laut Anklage mit den Worten: "Ich töte dich". Er packte sie am Hals und versuchte, ihr in die Stirn zu beißen. Im Oktober 2019 folgte der nächste Fehltritt. Der Angeklagte würgte seine Frau und schlug sie, wie die Staatsanwaltschaft vorwarf. Dabei habe der Angeklagte auch den vierjährigen Sohn getroffen, den seine Frau auf dem Arm trug.
An ein Kontaktverbot, das das Amtsgericht anschließend verhängt hatte, hielt sich der 49-Jährige nicht. 19 Mal rief er seine Ehefrau an, drohte, sie umzubringen und titulierte sie laut Anklageschrift als "Hure" und "Schlampe". Als er am 7. September 2019 vor ihrer Wohnungstür stand, rief die Geschädigte die Polizei, die den Wüterich vor weiteren Taten abhielt. Zudem wurde er am 11. Januar vergangenen Jahres von der Polizei erwischt, als er in Zeil mit 2,55 Promille Alkohol intus am Steuer saß.
Der Angeklagte schweigt vor Gericht
Vor Gericht machte der Angeklagte keine Angaben. Sein Verteidiger Bernhard Langer sagte, das große Problem seines Mandanten sei der Alkohol. Deshalb käme auch eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht. Der Angeklagte hege Selbstmordgedanken, die er am Telefon geäußert habe. Als ihn daraufhin eine Polizeistreife aufgesucht habe, hätte der Angeklagte zwei Flaschen Wodka intus gehabt. Der Auslöser für seine Verfehlungen sei die Trennung von seiner Frau. Er sei jedoch nicht der Alleinschuldige. Bei einer Rangelei Anfang Juli 2019 habe ihn seine Frau "angegangen". Dabei sei er verletzt worden und 14 Tage krankgeschrieben gewesen. Er habe mittlerweile wegen seines Alkoholproblems seinen Arbeitsplatz und seinen Führerschein verloren und drohe in die Sozialhilfe abzurutschen.
Die Vorsitzende Richterin Kerstin Leitsch erwiderte, dass dies alles keine Strafzumessungspunkte seien. Sie habe Zweifel daran, dass der Angeklagte von seiner damaligen Ehefrau verletzt worden sei. Als die Polizei an jenem Tag im Juli 2019 eingetroffen sei, habe der Angeklagte nichts von Beschwerden gesagt. Er habe damals die Nacht in der Zelle der Polizeidienststelle in Haßfurt verbracht. Dabei habe er sich "aufgeführt wie eine offene Hose" und sich wohl dabei erst verletzt. Am 4. Juli um 3.16 Uhr sei bei ihm eine Steißbeinfraktur festgestellt worden.
Mit Strafbefehlen gut bedient
Die Strafen in den Strafbefehlen seien nicht besonders hoch, sondern eher zu niedrig, sagte die Richterin. Die mehrmaligen Faustschläge und die Fahrt mit 2,55 Promille seien nur mit 50 Tagessätzen geahndet worden. "Mit den Strafbefehlen sind Sie gut bedient. Wenn wir das hier durchziehen, wird es für Sie nicht günstiger", warnte sie den Angeklagten. Polizeibeamte seien vor Ort, um seine Ex-Frau vor ihm zu schützen. Zudem habe er die Anwältin der "Ex" im Gewaltschutzverfahren geschubst, rügte sie den Angeklagten. Der nahm nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt seinen Einspruch zurück.