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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Schwarzfahren war für Hartz-IV-Empfängerin einzige Möglichkeit
Sie wollte "nur" Pflanzen kaufen, fuhr sieben Kilometer mit dem Auto und baute einen Unfall - das alles ohne Führerschein. Deshalb stand eine 62-Jährige nun vor Gericht.
Weil sie ohne Führerschein Auto fuhr, musste sich eine 62 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. 
Foto: René Ruprecht | Weil sie ohne Führerschein Auto fuhr, musste sich eine 62 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. 
Helmut Will
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:14 Uhr

62 Jahre ist eine Frau aus einer Ortschaft im Maintal. Sie wurde im März 2021 mehrmals erwischt, als sie ohne Fahrerlaubnis fuhr - auch ihr Fahrzeug war nicht versichert. Außerdem baute sie einen Unfall mit einem Schaden von 1600 Euro. Deshalb wurde ihr vor dem Amtsgericht in Haßfurt von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung vorgeworfen. Die Angeklagte machte einen psychisch angeschlagenen Eindruck.

Die ledige Altenpflegerin, derzeit ohne Arbeit, sagte aus, dass ihr schon bewusst war, dass sie nicht hätte fahren dürfen. "Ich streite nichts ab." Ihr war die Fahrerlaubnis im Jahr 2019 entzogen worden. Als Grund, warum sie gefahren war sagte sie, dass sie Pflanzen holte, um diese Auszubringen und sie diese und die Pflanzerde nicht tragen oder anders transportieren konnte. Die Angebote seien günstig gewesen und sie wollte das ausnutzen. Sie habe nicht viel Geld, weil sie Hartz IV beziehe.

Sie trinkt einen halben Kasten Bier pro Tag

Außerdem sprach sie davon, dass überall Naturkatastrophen seien und man dafür sorgen müsse, sich selbst zu versorgen. Die Fahrstrecke hätte auch nur sieben Kilometer betragen. Wenn sie Sorgen habe, trinke sie Bier. Auf Nachfrage von Richterin Anne Völkl sagte sie: "So einen halben Kasten am Tag." Wie die Angeklagte weiter angab, sei sie derzeit wegen psychischer Probleme nicht arbeitsfähig. Außerdem habe sie viel Angst vor dem Strafverfahren. Bei ihren Ausführungen kamen ihr zeitweise die Tränen. Einen Führerschein habe sie nicht machen können, weil ihr hierzu das Geld fehlte.

Die Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

Die Richterin stellte fest, dass die Angeklagte im Bundeszentralregister drei Einträge hat, zweimal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einmal wegen Trunkenheit im Verkehr. In ihrem Plädoyer beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung, auch sei ihr Pkw einzuziehen.

In ihrem letzten Wort sagte die Angeklagte, dass alle Vorwürfe stimmen. Das Gericht verhängte sodann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss die 62-Jährige eine Suchtberatung zwölf Monate weiterführen und sich um einen Therapieplatz bemühen. Ein Bewährungshelfer soll sie unterstützen. Fast dankbar nahm die Frau das Urteil an, ihre große Sorge war, dass sie ins Gefängnis müsse.

 
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