
Mit sogenannten „Streckengeschäften“ hat ein 24-jähriger Arbeitsloser aus dem Maintal eine Zeitlang gutes Geld verdient. Dabei bestellte er als Zwischenhändler per Internet Waren bei Lieferanten in China, die die Ware direkt an den Endkunden verschickten – oder eben auch nicht. Und das wurde dem 24-Jährigen zum Verhängnis. Denn das Geld hatten die Endkunden per Vorkasse an ihn überwiesen. Doch statt der Ware erhielten sie – obwohl sie den Kaufpreis bereits bezahlt hatten – Mahnungen mit zehn Euro Mahngebühr sowie teilweise Schreiben von Inkasso-Büros, die mit einem Schufa-Eintrag drohten.
Am Donnerstag erhielt der 24-Jährige die Quittung am Amtsgericht, das ihn wegen Betrugs in neun Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro verurteilte. Im Urteil inbegriffen ist ein weiteres Betrugsdelikt aus dem vergangenen Jahr. Damals hatte der Angeklagte ein E-Bike für 4399 Euro bestellt, aber nicht bezahlt.
Schmuck und Deko-Artikel vertrieben
Auf der Anklagebank räumte er die Taten ein. Streckengeschäft heißt die Form der Warenlieferung, bei der die Ware dem Käufer direkt vom Hersteller geliefert wird, ohne dass sie das Lager des Zwischenhändlers berührt. Der übt nur eine Vermittlungsfunktion und kassiert den Kaufpreis vom Käufer. Der Angeklagte sagte, er habe Schmuck und Dekorationsgegenstände für bis zu 20 Euro verkauft. Er habe seinen Shop von heute auf morgen geschlossen und danach „nix mehr mitgekriegt.“ Bei Lieferanten in China habe er bestellt, ohne zu diesen einen persönlichen Kontakt zu haben. Hin und wieder habe er geschlampt, gab er zu.
Dass seine Kunden mit Mahnungen und Schreiben von Inkasso-Büros bombardiert wurden, sei durch eine App erfolgt, die auf seinem Computer gespeichert war und die Schreiben automatisiert verschickt habe. Der Angeklagte benutzte die E-Commerce-Software Shopify, die von dem gleichnamigen kanadischen Unternehmen vertrieben wird. Mit ihr können kleine und mittelständische Händler selbst Online-Shops erstellen und die Logistik auslagern.
Geld- statt Freiheitsstrafe
2000 bis 3000 Waren habe er mittels dieser Software erfolgreich verkauft, sagte der Angeklagte. Doch er habe nicht die Kontrolle darüber gehabt, ob die chinesischen Lieferanten die bereits bezahlte Ware tatsächlich verschickt hätten. Mittlerweile habe er den Shop aufgelöst.
Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Strafbefehl eine einjährige Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs gefordert, was die Vorsitzende Richterin Kerstin Leitsch für völlig überzogen hielt. „Wir sollten die Kirche im Dorf lassen“, sagte sie in Richtung des Anklagevertreters. Es handle sich nur um geringe finanzielle Schäden. Gewerbsmäßigkeit oder kriminelle Energie konnte sie bei dem Angeklagten nicht erkennen. Der habe jedoch in Kauf genommen, dass die Ware nicht ankommt und sich somit eines Eingehungsbetrugs in neun Fällen schuldig gemacht. Für den den Käufern entstandenen finanziellen Schaden in Höhe von knapp 150 Euro muss er ebenfalls geradestehen und natürlich das unbezahlte E-Bike zurückgeben.