Weil er im Alkoholrausch seine 35-jährige Partnerin verprügelte, hat das Amtsgericht Haßfurt einen 39-jährigen Arbeiter aus dem Maintal zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Als Auflage muss der Angeklagte einmal die Suchtberatung der Caritas besuchen.
Die Tat geschah am 2. April vergangenen Jahres. Nach Angaben der Geschädigten bei der Polizeiinspektion in Haßfurt kam der Angeklagte gegen drei Uhr nachts betrunken nachhause. Da er im Gegensatz zu ihr noch Sex wollte, habe sie sich schlafend gestellt. Das habe nicht funktioniert. Ihr Lebensgefährte habe ihr dann vorgeworfen, fremdzugehen und ihr fünf Mal mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Danach habe er ihren Kopf gegen den Nachttisch geschlagen.
Als er dann noch versuchte, sie mit dem Jalousie-Band zu erwürgen, konnte sie sich befreien und den Polizeinotruf wählen. Sie habe ein großes Hämatom am Kopf davongetragen. Einen derartigen Übergriff habe es weder zuvor noch danach nicht gegeben, sagte sie vor Gericht. Das Paar sei immer noch zusammen. "Er ist eigentlich ein liebevoller Mensch", gab sie zu Protokoll.
Der Angeklagte hatte in der Tatnacht 1,1 Promille
Der Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten unterstützt diese Behauptung. Denn der Angeklagte hat sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Auf der Anklagebank gab er an, sich nicht mehr an die Tatnacht erinnern zu können. Dabei war der bei ihm festgestellte Alkoholpegel mit rund 1,1 Promille nicht einmal sehr hoch.
Es müsse wohl so gewesen sein, wenn seine Freundin das so sagt, gestand er ein. Er habe nach der Arbeit mit Freunden noch Alkohol getrunken. Es sei damals wiederholt zum Streit gekommen, weil er häufig seine Arbeitsstelle gewechselt habe.
Der Staatsanwalt forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe plus Geldauflage. Verteidiger Alexander Wessel sah einen minder schweren Fall vorliegen. Sein Mandant bereue die Tat zutiefst. Daher sei eine Geldstrafe ausreichend.
Der Richter spricht von einem "außergewöhnlichen Fall"
"Dies ist in mehrfacher Hinsicht ein außergewöhnlicher Fall", sagte Richter Christoph Gillot. Normalerweise würde sich ein Paar in einem derartigen Fall vor der Gerichtsverhandlung verloben, damit die Frau dann vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen könne. Der Vorfall sei beiden unangenehm und die Geschädigte wolle nicht, dass ihr Freund bestraft wird. Einem von der Polizei verhängten Kontaktverbot habe sie schnell widersprochen.
Dennoch, so Gillot, müsse der Täter verurteilt werden, da die Staatsanwaltschaft das "öffentliche Interesse" bejahe. Der Vorsitzende warnte den Verurteilten vor einem sogenannten "pathologischen Rausch", der zu "krassen Straftaten" führen könne.