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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Geldstrafe für gefälschte Unterschrift der Schwiegermutter
Eine 57-Jährige wollte ein Fahrzeug günstig versichern und nutze dafür die Police ihrer Schwiegermutter. Die wusste aber gar nichts davon.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:24 Uhr

Mit einer gefälschten Unterschrift hat sich eine 57-Jährige aus dem nördlichen Landkreis nach Überzeugung des Amtsgerichts einen höheren Schadensfreiheitsrabatt für ihre Kfz-Versicherung erschlichen und so in den Jahren 2017 bis 2020 knapp 2500 Euro zu wenig an das Unternehmen bezahlt.

Deswegen hat das Amtsgericht die Angeklagte am Mittwoch wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2100 Euro, verurteilt. Außerdem muss sie die zu wenig bezahlten Prämien an die Versicherung zurückzahlen.

Verhältnis zur Schwiegermutter ist angespannt

Die Schwiegermutter der Angeklagten hatte im Jahr 2017 einen Lkw verkauft. Um deren niedrigere Schadensfreiheitsklasse auf sich zu übertragen, soll die Angeklagte das entsprechende Versicherungsformular am 30. Mai 2017 mit dem Namen der Schwiegermutter unterschrieben haben. "Ich kann es nicht gewesen sein. Ich war damals auf Arbeit", gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie könne sich so einen Fehltritt nicht leisten - aus Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Das Verhältnis zur Schwiegermutter sei kein gutes. Sie rede schlecht über sie. "Die will mich kaputt machen", beschrieb sie die Beziehung. Den Stein ins Rollen brachte der Enkel der Schwiegermutter, der den Vorteil der niedrigeren Schadensfreiheitsklasse erhalten sollte. Er bemerkte die gefälschten Unterschriften und ging zur Polizei.

Zeugen: Angeklagte hat sich schon mehrere Fehltritte geleistet

Kein gutes Wort für die Angeklagte hatte die als Zeugin geladene Schwiegermutter. Die Angeklagte habe Geld unterschlagen, auf den Namen der Schwiegermutter Verträge abgeschlossen und Lebensversicherungen gekündigt, zum Nachteil der Schwiegermutter, die im Zeugenstand ebenfalls kein gutes Haar an der Angeklagten ließ. Die habe nur auf ihre Kosten gelebt und viel gelogen, gab sie zu Protokoll. Eine Enkelin der Angeklagten habe ihr gesagt, dass die Angeklagte die Unterschrift der Schwiegermutter üben würde. Sie selbst habe das Versicherungsformular nicht unterschrieben, beteuerte die 83-Jährige im Zeugenstand.

Nach Aussage der ermittelnden Polizeibeamtin gibt es innerhalb der Familie einen jahrelangen Streit mit mehreren Zivilprozessen. Auf dünnes Eis begab sich der Schwiegersohn der Angeklagten im Zeugenstand. Er beteuerte, dass er der 83-Jährigen das Versicherungsformular vorlegte und sie es selbst unterschrieben habe.

Richter Christoph Gillot wies ihn darauf hin, dass ein graphologischer Gutachter zur Überzeugung kam, dass die Unterschrift zu 99 Prozent gefälscht sei und drohte dem Zeugen mit einem Verfahren wegen Falschaussage, was mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft wird. Doch der blieb bei seiner Aussage, die ihm jedoch weder Staatsanwalt noch Richter abnahmen.

 
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