Die Nacht war für ein Ehepaar aus dem Maintal am 8. Dezember vergangenen Jahres um 6.20 Uhr schlagartig zu Ende, als ein fünfköpfiges Unterstützungskommando der Polizei Würzburg ihre Wohnung stürmte und die Eheleute aus dem Schlaf riss.
Die Beamten fanden schnell das, was sie suchten. In der Küche befanden sich in Einmachgläsern, Dosen und Tassen insgesamt 104 Gramm Marihuana. Im Auto des Ehemanns fanden sie außerdem knapp ein Gramm "Gras".
Am Mittwoch musste sich der 59-Jährige vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt wegen des Besitzes einer "nicht geringen Menge" von Betäubungsmitteln verantworten. Das Gericht sprach ihn frei, weil es ihm nicht nachweisen konnte, Eigentümer des Rauschgifts zu sein.
Der Sohn des 59-Jährigen nimmt die Schuld voll auf sich
Der nicht vorbestrafte Angeklagte teilte von Anfang an über seinen Anwalt Dieter Widmann mit, dass er mit Drogen nichts zu tun habe. Das Marihuana gehöre seinem drogensüchtigen Sohn, der das Haus fluchtartig verlassen habe, als er die Polizisten sah.
Der 33-jährige Sohn bestätigte dies im Zeugenstand. Er sei am Vorabend heimgekommen und habe das Rauschgift mitgebracht. Als er im Keller einen Joint rauchte, habe er die Polizisten gehört und sei geflüchtet. "Das Rauschgift war im Regal, in Tassen und anderen Behältnissen verteilt", informierte ihn der Vorsitzende, was der Zeuge damit erklärte, dass er es dort versteckt habe. Das glaubte der Richter aber nicht.
Auf die Spur kamen die Beamten dem 33-Jährigen Junkie, als sie das Handy eines Dealers auswerteten, den Beamte im Februar zuvor festnahmen. Aus einem Handychat ergab sich, dass der 33-Jährige bei dem Dealer größere Mengen Rauschgift, darunter auch harte Drogen wie Heroin und Crystal (Methamphetamin) gekauft hatte.
Auf dem Handy des Angeklagten gab es keine Spuren
Auf dem Handy des angeklagten Vaters fanden sich hingegen keine Hinweise auf Drogengeschäfte. Staatsanwältin Anne Völkl sah dessen Schuld dennoch als erwiesen an. Der Sohn hätte im Zeugenstand versucht, seinen Vater zu entlasten. Er sei bei seiner Aussage kurz angebunden und nervös gewesen. Dass er im Keller geraucht habe, nahm sie ihm nicht ab, da die Beamten keinen Grasgeruch dort vernommen hätten. Auch dass er die Beamten gehört habe und dann floh sei unglaubhaft, da die Beamten in Zivil gekleidet waren und leise waren. Außerdem: warum habe er die Drogen nicht in seinem eigenen Zimmer verteilt, sondern in der Küche der Eltern, fragte die Anklagevertreterin und forderte eine einjährige Bewährungsstrafe plus 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Verteidiger Widmann führte die massiven Rauschgiftprobleme des Sohnes ins Feld, die der Grund für die teils widersprüchlichen Aussage wären. Widmann forderte, seinen Mandanten freizusprechen, was das Gericht auch tat.
"Der Sohn hatte gelogen und die Aussage war mit dem Vater abgesprochen", war sich der Vorsitzende Richter Christoph Gillot sicher. Dennoch könne dem Angeklagten der Besitz des Stoffs nicht eindeutig nachgewiesen werden. Hinweise auf einen Eigenkonsum gebe es allerdings auch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.