Weil er 220 Euro Schulden von einem Bekannten mit Gewalt eintreiben wollte, hat das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt einen 38-jährigen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis wegen Einbruchsdiebstahl, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er 2000 Euro an den Kreisjugendring zahlen.
Alkohol lässt den Wutpegel steigen
Der Angeklagte arbeitete zu Beginn vergangenen Jahres als Kassierer in einem Supermarkt. Als sein Bekannter, der ihm zu diesem Zeitpunkt Geld schuldete, seinen Einkauf bei ihm mit einem 100-Euro-Schein bezahlte, stieß ihm das sauer auf. Denn er selbst war damals knapp bei Kasse und der Kühlschrank sei leer gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Nach ein paar Bier und Schnäpsen erreichte der Wutpegel bei ihm an einem Abend im März 2020 einen Scheitelpunkt. Zusammen mit zwei Geschwistern machte er sich auf den Weg zu dem Schuldner. Laut Anklage öffnete er gewaltsam dessen Wohnungstür und forderte die Rückzahlung der Schulden. Als ihm der Schuldner vier Euro hinhielt, fühlte sich der Gläubiger provoziert. Er schlug die Hand mit den Münzen weg, um dann sein Opfer mit den Fäusten zu Boden zu schlagen. Als der Schuldner auf dem Boden saß, soll ihm der Angeklagte viermal mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben, wobei der Abdruck der Sohle im Gesicht später sogar von der Polizei dokumentiert wurde. Der Geschädigte erlitt Hämatome und Schürfwunden im Gesicht.
Angeklagter gibt Tritte und Schläge zu
Außerdem soll der Angeklagte bei dem Besuch eine Spielkonsole des Schuldners mitgenommen haben, die der erst nach Gelderhalt wieder bekommen sollte. Falls er nicht zahle, käme er in zwei Tagen zurück und würde ihn "kalt machen", soll der Angeklagte gedroht haben. Vor Gericht räumte der 38-Jährige die Tat weitgehend ein. Als er den Schuldner aufgefordert habe, das Geld zu zahlen, habe der nur lapidar geantwortet, er solle "mal chillen". Daraufhin sei der Angeklagte ausgerastet und habe geschlagen und wohl auch getreten - wobei er dies alkoholbedingt nicht mehr genau wüsste.
Seine anwesende Schwester habe versucht, die Situation zu entschärfen, und habe sich zwischen ihn und den Geschädigten gestellt. Das Verfahren gegen sie stellte das Gericht daher ein. Als Auflage muss sie 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.Ein Verfahren gegen den ebenfalls anwesenden, leicht behinderten Bruder des Angeklagten wurde nicht eingeleitet. Der Geschädigte selbst war als Zeuge geladen, erschien aber nicht zur Verhandlung. Ein Unbekannter ist der Angeklagte bei der Justiz nicht. Eine Körperverletzung und ein Verkehrsdelikt stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug.
Geständnis wirkt strafmildernd
Staatsanwältin Anne Völkl forderte eine 18-monatige Bewährungsstrafe plus 4000 Euro Geldauflage. Der Verteidiger sah einen minder schweren Fall vorliegen, da sein Mandant vom Alkohol enthemmt gewesen sei und sich in einer Notsituation befunden habe. Zudem habe er ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Spielkonsole zurückgegeben. Der Anwalt plädierte daher auf eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr.
Das Schöffengericht blieb in der Mitte der beiden Anträge. Man habe es dem Angeklagten strafmildernd angerechnet, dass er ein Geständnis abgelegt und keinen Vorteil aus der Abwesenheit des Opfers gezogen habe, sagte Richter Martin Kober. Beim nächsten Mal solle der Verurteilte seinem Anwalt das Geldeintreiben überlassen, gab der Vorsitzende ihm mit auf den Weg. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.