
Sie waren hier eher untypisch, die beiden 19-Jährigen, die jetzt auf der Anklagebank des Jugendgerichts in Haßfurt saßen. Denn beide, schilderte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, kämen aus "gutem Hause". Beide haben ihre Schullaufbahn erfolgreich abgeschlossen, einer sogar mit dem Abitur. Während dieser seit einigen Monaten studiert, arbeitet der andere als Fachkraft für Lagerlogistik.
Der Staatsanwalt warf den beiden vor, am 27. Juni dieses Jahres um 23.30 Uhr in Zeil an eine andere Person 4,51 Gramm Marihuana verkauft zu haben. Bekanntlich fallen seit dem 1. April dieses Jahres Cannabisdelikte nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das Konsumcannabisgesetz, abgekürzt KCanG. Seitdem ist der Besitz einer begrenzten Menge Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Verboten aber bleiben der Verkauf und auch die Abgabe von Cannabis an andere Personen.
Rauschmittel ohne Gewinnabsicht übergeben
Wie sich in der Verhandlung herausstellte, liegt bei keinem der beiden jungen Männer eine Suchtproblematik vor. Lediglich auf Feiern würden sie schon mal zu einem Joint greifen, gaben beide zu. In der Tatnacht kam es tatsächlich zu der Übergabe des Rauschmittels, wie vor Gericht klar wurde. Daran beteiligt war allerdings nur einer der beiden, nämlich der Lagerarbeiter. Er verlangte vom Abnehmer dabei nur den Betrag, den er auch selbst für den "Stoff" gezahlt hatte. Von daher lag keine Gewinnabsicht vor.
Sein Kumpel, der Student, war zwar auch dabei, hatte aber mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun. Doch die Polizei hatte die Aktion beobachtet und führte anschließend bei allen Beteiligten eine Hausdurchsuchung durch. Als die Beamten mitten in der Nacht bei den jeweiligen Eltern an der Haustür klingelten, fielen diese verständlicherweise aus allen Wolken. Doch dieses Vorgehen, sagte Strafrichter Christoph Gillot, sei völlig korrekt gewesen.
Das Verfahren gegen den an der Übergabe nicht beteiligten Studenten wurde ohne Auflagen eingestellt. Gegen den Lagerarbeiter wurde die Sache ebenfalls eingestellt, allerdings mit der Auflage, dass dieser – da er ja schon eigenes Geld verdient – 900 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen muss. Damit zeigte er sich einverstanden. Sobald er die Zahlung geleistet hat, wird der Prozess endgültig eingestellt.